nabend zusammen,
so mein dad hat gerade ne mail bekommn und is nen bisschen verwirrt und hat mich ma gefragt ob ich nich irgendwelche schlaue ausm netz dazu fragen könnt ~gg~
alsoo:
Eine Firma gibt an, dass ich "mit Registrierung der Domain nach geltendem deutschen Recht" deren "Firmen- und Namensrechte verletzen" würde. Ich habe vor längerer Zeit die Domain ll-web.de eingerichtet. Die Firma hat die Domain LLweb.de Weiteres Zitat aus der eMail: "Unseren Unterlassungsanspruch stützen wir auf die einschlägige Rechtssprechung zur Frage des Namenschutzes (u.a. Beschluss des LG Ansbach vom 05.03.1997 - 2 O 99/97). Danach bietet der Domänenname ll-web / llweb ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal für das Unternehmen LLweb GmbH in Friedberg. Hierbei berufen wir uns auf § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Von einer Schadensersatzforderung (je genutzter Domain in Höhe von 500´000,00 EUR) sehen wir bis auf weiteres ab, behalten uns jedoch bis zur Klärung der Situation rechtliche Schritte vor. Wer kann sagen, ob ich die Domain abgeben muß bzw. welche Möglichkeiten bestehen sie zu behalten?
Eine heikle sache, ich würde auf jeden Fall mal zu einem Anwalt gehen.
Denn an sich gibt es einen Rechtsanspruch auf Namensschutz, das gleiche Spiel hat Hewlett Packard mal abgezogen, da hatte ein Schüle die Domain HP-welt.de besessen, er hatte dort eine Homepage Beratungspage gebaut, HP hat ihn mit einem kleinen erinnerungsgeld bedacht und ne Klage eingereicht, gleiches beim Clan "nationale Allianz", da hat die Allianz Versicherung ihren Kopf durchgesetzt.
Also als 1. ich kenne ein paar Jura Studenten die sagten mir wie ich auch schon gedacht habe das ihr bzw. dein Vater die Domain schliesenmüsst da ihr die Firma nicht nach Erlaubnis gefragt hab (§ 12 BGB abs. 1).
Zitat:
§ 12
Namensrecht
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
...wobei ich da doch schon etwas skeptisch bin.
Kann ja nun nicht sein das jede x beliebige kleine & "unbekannte" Firma solche Forderungen stellen kann.
Hierbei geht es um die Firma "LLweb" die sich die entsprechende Adresse llweb.de gesichert hat, du hast als Adresse aber ll-web. Würde man damit wirklich die Firma identifizieren? Das ist sicherlich deren Meinung, aber ob es auch ojektiv gesehen so ist.... wer weiß wer weiß.
Außerdem ist die Adresse ja nicht ganz willkürlich gewählt, sondern setzt sich aus deinen Initialien zusammen.
Ob man sich dabei wirklich auf dem Beschluss des LG Ansbach vom 05.03.1997 - 2 O 99/97 berufen kann? ... wäre ich auch etwas skeptisch, da es dabei um was anderes geht.
Ebenfalls kommen mir die 500.000 Euro exorbitant hoch vor... wenn man die größe des Unternehmen und die Größe deiner Webseite (nur privat, keine Umsätze, "wenig" Besucher?) berücksichtig. Wäre interessant zu erfahen, wie die eine solch hohe Suche rechtfertigen.
Die Firma hat sich zwar verschiedenste .de , .com und .net Domains registriert (auch ll-web.com, ...net), allerdings wird man immer nur auf eine deutschsprachige Seite verlinkt, was also nicht gerade von Internationalität zeugt.
Alles in allem sind meiner Meinung nach deren Forderung auf einem sehr wackeligen Fundament gebaut, mit dem man aber eventuell schon anderen "Angst" gemacht und die Domain abgeluchst hat.
Wenn nicht Anwalt, dann würde ich mich mal bei z.B. http://www.internetrecht-rostock.de/ umschaun. Die haben auch eine Beratung... natürlich nicht kostenlos, aber dafür sollte man da wirklich Profis haben, die sich mit Domainrecht auskennen.
Die Firma muss den Namen llweb oder ll-web schon eingetragen haben, wie Microsoft oder IBM, das sind eingetragenen Markennamen, wenn die ihren Namen nicht haben schützen lassen wirds wohl nichts.
würde das auch auf die domains www.falcondev.com und www.falcondev.net.ms (meine hp im aufbau) zutreffen? auf der .com domain stehe ja nur irgndwas ausländisches.
würde das auch auf die domains www.falcondev.com und www.falcondev.net.ms (meine hp im aufbau) zutreffen? auf der .com domain stehe ja nur irgndwas ausländisches.
Denke wohl kaum, da es sich um ausländische Domains handelt. Die müsste Ihren Namen schon in Deutschland geschützt haben.
würde das auch auf die domains www.falcondev.com und www.falcondev.net.ms (meine hp im aufbau) zutreffen? auf der .com domain stehe ja nur irgndwas ausländisches.
Denke wohl kaum, da es sich um ausländische Domains handelt. Die müsste Ihren Namen schon in Deutschland geschützt haben.
Kommt darauf an Microsoft hat International Recht auf den Namen
Es gibt bestimmt irgendwelche Subdomains, die MS nicht hat und die sollte man auch nicht selber registrieren, denn da wirds teuer, genau so bei allen anderen Firmen mit Internatinalem Markenschutz.
Es gibt bestimmt irgendwelche Subdomains, die MS nicht hat und die sollte man auch nicht selber registrieren, denn da wirds teuer, genau so bei allen anderen Firmen mit Internatinalem Markenschutz.
genau so ist es... solche "Global Player" haben da deutlich mehr Domainrechte, als irgendwelche nationalen oder regionalen Firmen.
Es gibt bestimmt irgendwelche Subdomains, die MS nicht hat und die sollte man auch nicht selber registrieren, denn da wirds teuer, genau so bei allen anderen Firmen mit Internatinalem Markenschutz.
genau so ist es... solche "Global Player" haben da deutlich mehr Domainrechte, als irgendwelche nationalen oder regionalen Firmen.
Back to Topic: Wenn also diese Firma llweb ein Namensrecht auf diese Domain in Deutschland hat, hast du schlechte Karten, hat sie kein Namensrecht, sollte es gut aussehen, geh aber auf jeden Fall mal zu einem Anwalt.
Wenn du die Domain dann abgeben must, kannst du ja versuchen eine Internationale Domain, z.B. .com oder .net zu bekommen, aber nur, wenn deren namensrecht auf Deutschland beschränkt ist.
Habe mal ein wenig gesucht: www.domainrecht.de
und www.dpma.de sind glaube ich gute Infrmationsquellen für dich.Wenn du auf deine Domain verzichten kannst, kannst du denen ja einen Handel vorschlagen, dass die also quasi dir die Domain abkaufen.
also mein vater hat sich mal bei internetrecht rostock gemeldet und die wolln nun 80€ für die auskunft haben... tztz, geld regiert die welt
naja, er hat sich auch schon viel damit befasst und einige urteile gefunden, er gibt nun halt fälle die dafür sprechen das er die domain behalten darf als auch welche nach denen er sie abgeben müsste. eigentlich ist es immer von fall zu fall unterschiedlich.. so wie ich ihn verstanden hab wird er die 80€ investieren. ich werd euch dann nochma erzähln was die dazu zu sagen hattn.. eigentlich wär er auch schon bereit die domain zu verkaufen, doch nur gegen bares, weil ihm die leute ziemlich unsympatisch sind.. schreiben am 1. weihnachtstag so ne drohmail - nich nett sowas.. bis dann
mhh er hat den anwalt in anspruch genommen, und der meinte er sollt die domain aufgeben, weil er vorm gericht wahrscheinlich verliern würd.. naja hat mein vadda gemacht :>
Ich wprde die erstmal fragen, ob die sie nicht lieberweise abkauen wollen, so abtreten kann man immernoch, also ganz kampflos aufgeben würde ich nicht, zumal diese Firma nicht wirklich bekannt ist.
mh die domain is jedenfalls nun wech.. mein vater hatte irgendwann einfach keine lust mehr drauf - hat sich ziemlich viel damit beschäftigt, aber mit dem anwalt war er nich so richtig zufrieden - vielleicht isser einfach an den falschen anwalt in der kanzlei geraten..