Zitat:
Zitat von Cool Master Sofern man hinschreibt nur unter Vorlage des Persos daf man es |
Du darfst Indizierte Teile nicht öffentlich "bewerben", Spielezeitschriften dürfen ja auch net F*rCr* schreiben sondern FraCry(De.) weil die F*rCr* indiziert ist, aber die De. Version nicht.
Läden dürfen ja auch nicht in jedemann zugänglichen Räumen Indizierte Spiele anbieten, sondern höchstens in Seperaten Räumen. Beispiel Videotheken mit einer Ab18 Ecke
. Im Internet gibts dann halt xjuggler, da dort erst die Volljährigkeit geprüft wird.
Bei eBay darf man auch erst ab 18 mitmachen, trozdem dürfen dort auch nicht Indizierte Titel angeboten werden.
Und Titel die aufm Index stehen, dürfen generell nicht veräußert werden. Der Besitz ist Straffrei, aber der Handel mit selbigen Verboten.