@ Desaster:
Ok., falls wir uns missverstanden haben sollten:
1.) Die Selbstbeschränkung der Hersteller bezieht sich darauf, die 300 vom Tacho zu verbannen (bei neueren Großserienmaschinen wirst Du sie net mehr ausgeschreiben finden, die Markierung ist allerdings noch vorhanden) ausserdem haben sie sich verpflichtet, auf agressive Werbung, die auf 300 Km/h und mehr abzielt, zu verzichten.
Im Gegenzug hat der Gesetzgeber verzichtet, eine Zwangsdrosselung zu verlangen.
2.) Die ganzen Posts über Hochgeschwindigkeitsvideos bezogen sich auf den Ghostrider und somit net auf eine Serien Hayabusa (350 Km/h sind auch mit einer offenen Suzi net drin).
3.) Das Statement bezog sich auf die grundsätzliche Sinnhaftigkeit solcher Bikes, die imho nur dem Ego der Besitzer dienen (wie entsprechende Autos allerdings auch
.
Gruesslies
Weazle