verkäufer xxx verkauft ware y und möchte 240e vorweg überwiesen haben
Zitat:
Zitat von muesli
anmerkung
der kollege inseriert auch in planet3dnow.de forum. halte ihn persönlich für nicht vertrauenswürdig, sollte ihm 240e vorab für rammodule überweisen. das war mir zu heikel, kollege war jedoch zu keinem kompromiss bereit, da ich niemandem, den ich nicht kenne, 240e überweise folge: deal geplatzt...
Ich habe xxx als vertrauenswürdigen Geschäftspartner in anderen Foren (außer P3D & hier) kennengelernt. Seine 5 positiven Bewertungen bei P3D bestätigen das ebenfalls.
Bei Geschäften sollte man sich grundsätzlich auch die Adresse + Telefonnummer (Festnetz, keine olle mobil Nummer von Xtra & Co.) des Verkäufers geben lassen und mal kurz telefonieren. (wenn der Verkäufer kein "alter Hase" ist bzw. es um viel Geld geht)
Der Großteil der Geschäft wird via Vorkasse abgewickelt, egal ob nu 10€ oder 1.000€, daher kann ich daran nichts verwerfliches finden. Man muss auch den Verkäufer verstehen (wer garantiert ihm das der Käufer auch den restlichen Betrag zahlt?).
Wenn man sich so halt nicht einig wird, dann platz der Deal eben, deswegen sollte man aber nicht gleich an der Vertrauenswürdigkeit des Gegenüber zweifeln.
Daher tut man ihm nicht recht, wenn man mit einer solchen Bemerkung seinen Namen in Mißkredit bringt.
Persönlich lasse ich mich auch nicht auf irgendeinen Kuh-Handel ein (jedenfalls bei wertvoller Ware). Entweder der Käufer vertraut mir oder er läßt es bleiben... mir auch egal, gibt genug andere Käufer.
wie ich bereits schrieb, überweise ich nicht 240e an konto xy an person zy nur weil es ein paar positive bewertungen gab.
1. die bewertungen können gefaked sein
2. wer sich auf bewertungen verlässt, verdient es meiner meinung nach nicht anders, als über den tisch gezogen zu werden...
selbst wenn du telefon+ adresse hast, wenn der streitwert sich zb auf 100e beläuft, sind anwaltskosten, anfahrtskosten etc. weit höher als der streitwert
daher mache ich es fast ausschliesslich immer so, daß ich erst die hälfte des geldes überweise, ware mir zuschicken lasse, teste und dann den rest überweise.
ein risiko besteht bei privaten käufen immer, nur hier verteilt es sich 50/50 auf beide seiten. ich darf also nicht dem verkäufer vertrauen entgegenbringen, der verkäufer auch mir...gibt halt auch schwarze schafe und die welt ist nicht rosarot...
Zitat:
mir auch egal, gibt genug andere Käufer
jo..jeden tag steht ein naivling auf...
vollständig vorkasse zu leisten ist ziemlich dumm...und je höher der betrag, desto mehr sicherheiten möchte ich auchhaben. und wer einmal betrag x auf ein konto überwiesen hat und dann nix mehr vom verkäufer sieht und hört, wird spätestens dann rallen, daß vollständige vorkasse schrott ist..
p.s. es gab noch einen anderen interessenten bei diesem deal, der aus dem gleichen grund aus dem deal ausgestiegen ist...
na ich glaube, die fangen jetzt erst an, die verkäufe sicherer zu machen. da gabs schon etliche fälle, wo einer ewig positive bewertungen gesammelt hat (~1000) dann auktionen weiterlaufen lassen hat, sich das geld überweisen lassen hat und dann mit der kohle durchgebrannt ist...
Überweisungsauftrag
Die klassische Form der bargeldlosen Zahlung ist die Überweisung vom Girokonto. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um die Weisung an das kontoführende Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Konto zu transferieren (§ 665 BGB). Ein Überweisungsauftrag kann zwar widerrufen werden, jedoch nur solange, bis die Überweisung noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Wenn Überweisungen rückgängig gemacht werden sollen, ist daher Eile geboten. Der Widerruf der Überweisung ist dabei gegenüber der beauftragten Bank zu erklären.
Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.
kann sich ja auch um eine fehlüberweisung gehandelt haben, also muss das schon möglich sein - ist auch so
Ist es nicht --> wenn es eine Fehlüberweisung ist (was ja leicht nachprüfbar ist) dann wendet man sich an den falschen Empfänger und der überweist dann zurück
Wie Live geschrieben hat --> nachzulesen HIER und Hier
Wers nicht glaubt, fragt mal bei seiner Bank nach
UnoOC
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Neid ist die deutsche Form der Anerkennung „Ringlein sehn heut lieblich aus, morgen werden Fesseln draus.“ Clemens Brentano /// "Keine schöne Frau kann die Erwartungen, die wegen ihres Aussehens in sie gesetzt wurden, über einen annehmbaren Zeitraum hinweg rechtfertigen." Kurt Vonnegut /// "Emanzipation ist der Versuch, auch häßliche Frauen in die Gesellschaft zu integrieren." Charles Bukowski /// Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden. /// ,,Zuerst schuf der liebe Gott den Mann, dann schuf er die Frau. Danach tat ihm der Mann leid, und er gab ihm Tabak." Mark Twain /// Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist. Es ist nur blöd für die Anderen. Genau so ist es, ... wenn du dumm bist.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, man könnte Überweisungen einfach rückgängig machen. Das gilt nur bei Lastschriften.
Bei Ebay ist man ja inzwischen bis 200€ versichert und drüber würde ich eh nur per Selbstabholung oder Treuhandkonto handeln. Wenn Leute 2500€ für ein Notebook im vorraus überweisen und sich dann wundern wenn der Verkäufer damit abhaut kann man doch echt nur noch sagen "selber schuld".
Also bei so hohen Beträgen würde ich selber abholen, oder einen Treuhandservice nutzen, sowas überweise ich nicht im Voraus, ich mache das bis max 100 Euro.