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Kim Dotcom: Auslieferung unter Berufung weiter aufgeschoben

Freitag, 06. Nov. 2020 12:30 - [ar] - Quelle: twitter.com

Die Auslieferung des deutschen Unternehmers Kim "Dotcom" Schmitz aus Neuseeland in den USA wird weiter aufgeschoben.

Kim Dotcom: Auslieferung unter Berufung weiter aufgeschoben

Der Oberste Gerichtshof in Neuseeland hat die Auslieferung von Dotcom in die USA bestätigt, allerdings nur 12 der 13 Anklagepunkte und zudem einen Fehler bei einem Berufungsgericht bemängelt, weshalb der Deutsche Unternehmen noch einmal die Chance bekommt, gegen das Urteil vorzugehen.

In der ersten Instanz hat das Berufungsgericht Überprüfungsanträge von Dotcom abgelehnt und ihm damit das Recht genommen weitere Maßnahmen vorzubereiten, weshalb der Ankläger nun erneut in Berufung gehen kann, bevor er ausgeliefert wird.

Das FBI behauptet, dass Dotcom Urheberrechtsverletzungen in großem Umfang erleichtert und billigend in Kauf genommen. Dotcom hingegen beteuert, dass die Webseite Megaupload nie dazu gedacht war Urheberrechtsverletzungen zu fördern. Nach eigenen Angaben hat der Dienst Megaupload zu seinen Hochzeiten rund vier Prozent des Datenvolumens des kompletten Internets ausgemacht.

Dotcom wurde bereits 2012 in seiner Villa in Neuseeland verhaftet und die Auslieferung in die USA im Jahre 2015 von einem ersten Gericht genehmigt. Die Anwälte von Dotcom argumentieren weiterhin, dass seine Handlungen in Neuseeland keine Straftaten darstellten und nicht auslieferungsfähig seien.

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