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Gericht entscheidet gegen Forenbetreiber

Samstag, 18. Jun. 2005 08:18 - [al]

In einem Urteil stellte das Amtsgericht WINSEN/LUHE fest, dass Betreiber der Foren beleidingende Äußerungen von Dritten sofort entfernen müssen.

Im vorliegenden Fall (Aktenzeichen: 23 C 155/05) hatte ein Forenuser ein Polizeifoto eines Kriminellen zur Schau gestellt in welchem der Kopf des Tätes montiert worden war. Der Kläger benachrichtigte daraufhin den Betreiber des Forums per E-Mail diesen Beitrage innerhalb der gesetzten Frist von 24 Stunden zu entfernen. Da dieser Aufforderung jedoch nicht nachgangen wurde, beantragte der Kläger den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Im Urteil äußerte sich das Landgericht wie folgt:

"Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten."

Damit besitzt der Forenbetreiber eine Daueraufsichtspflicht, der nachgegangen werden muss.

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