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Alt 19.03.2004, 08:55   #1 (permalink)
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Standard Ebay Problemchen ....

Hi!

Folgendes:

Ich habe letzte Woche ein Motorola V300 (165€) ersteigert.
Laut Beschreibung OVP.

Ich schrieb also wie immer eine Mail bzgl. Abwicklung (stellte in dieser Mail auch noch ein paar Fragen zu dem Gerät).
2 Tage passierte erstmal garnichts.
Dann kam eine Mail mit Kontodaten - allerdings meldete sich wohl nicht der bei ebay hinterlegte Kontakt, sondern jemand anderes.
Zumindest nehme ich das an, weil diese Person seine Mails niemals unterschrieb und der Name bei den Kontodaten ein komplett anderer war, als der bei ebay hinterlegte. Zum Schluß stand da immer nur MfG - ohne jegliche Unterschrift.

Daher fragte ich warum das so sei - und anbei nochmal meine Fragen zu dem Gerät... (Ich schrieb auch er könne mich gerne zur Klärung mal anrufen)
Keine Antwort...

Dann geschah mir ein kleiner Unfall mit dem Auto für den ich zur Reparatur Geld aufbringen mußte und teilte ihm mit, dass ich gerne vom Kauf zurücktreten würde.

Daraufhin kam eine Mail zurück in der er 17 Euro als ebay Gebühren forderte oder es gäbe eine Anzeige. Gut, es ist sein gutes Recht sich die ebay Gebühren erstatten zu lassen (würde er ja auch bekommen) aber 17 Euro ??? Ne....

Ich schrieb wiederum zurück, dass 17 Euro wohl lächerlich sein und ich natürlich noch Interesse an dem Gerät hätte - wobei ich ihn wiederum bat meine Fragen bzgl. dem Gerät und vielmehr dem Grund für diese Kontodaten einer außenstehenden Person (nicht dem bei ebay angegebenen Kontakt) zu nennen. Ich fragte auch nach dessen Anschrift, weil ich gerne wissen möchte an wen ich da Geld überweise, wenn mir schon der Verkäufer nichts sagt. Ich bat wiederum an diese Sache in einem kurzen Telefonat zu klären

Wieder nichts...
Es kam eine Mail zurück in der wiederum die Aufforderung zur Überweisung stand (bis spätestens heute), ansonsten drohe er mit Anzeige.
Auf Fragen wurde wieder nicht eingegangen und telefonieren müsse er ja wohl nicht mit mir. Das mit den anderen Kontodaten müsse er mir ebenfalls weder erklären noch rechtfertigen.

In den ganzen Mails wurde er immer unfreundlicher und zum Schluß sogar beleidigend (er unterschrieb auch nie seine Mails) - ich blieb immer sachlich, freundlich.

In meiner letzten Mail bis heute schrieb ich ihm, dass ich ganz bestimmt kein Geld an eine außenstehende Person, die nichts mit dem Geschäft zu tun hat überweise - wenn ich nichtmal irgendeine Info bekomme warum ich das tun soll. Dafür hört man zuviel negatives bei ebay.
Außerdem ließ ich ihn wissen, das sein ganzes Verhalten nicht viel Vertrauen erweckt und ich eigentlich nicht mal weiß mit wem ich da die ganze Zeit emails hin- und herschreibe...

Seine wörtliche Antwort daraufhin:

ich *******e auf deine geld mann , du bist ein echte penner
warum bitest du dann du schwein...
ANZEIGE LEUFT

________________________________

Naja, dumme Sache - abgesehen davon, dass man "leuft" -> so schreibt läuft....

Was haltet ihr davon ?

Ich muß ehrlich sagen, dass ist mir alles sehr suspekt.
Ich darf doch wohl erfahren, an wen das Geld geht bzw. wenigstens eine Erklärung bekommen.
Warum weicht der absichtlich auf Fragen aus ?
Ich hab ihn ja oft gefragt und gebeten das Ganze schnell per Telefonat zu klären.... Komisch .... Der will aus irgendeinem Grund net darauf antworten...

Naja, auf Grund der ganzen Sache war ich halt verunsichert und bevor ich Geld in den Sand setze (man hört ja doch einiges von manchen Machenschaften bei ebay) lass ich es lieber mal.
Was hättet ihr getan ?

Ok, der Berliner hat noch null Bewertungen und ist dann bei ebay eher unerfahren, aber das ist doch kein Grund so zu reagieren.

Ich hab seit heute jedenfalls eine negative Bewertung (bei ca. 350 positiven Bewertungen) und er sagte die Anzeige würde laufen.

Gruß,

Webwalker
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Alt 19.03.2004, 09:06   #2 (permalink)
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Sowas ahnliches hatte ich auch schonmal, haste dich schonmal mit Ebay in Kontakt gesetzt.
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Alt 19.03.2004, 09:32   #3 (permalink)
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Nein, noch nicht.
Sollte ich wohl besser tun, oder ?
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Alt 19.03.2004, 09:52   #4 (permalink)
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ja setz dich mit ebay in kontakt, dann guck mal wieviel er an ebay gebühren zahlen muss... und den betrag überweist du ihm dann... ich bezweifle das da schon ne anzeige läuft! und wenn viel wird nicht passieren. du bist von dem vertag zurückgetreten, und hast die entstandenen ebay gebühren beglichen...
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Alt 19.03.2004, 10:04   #5 (permalink)
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Hi,

z.B.:
=> http://pages.ebay.de/help/policies/e...e-threats.html
Bitte teilen Sie dem Absender in diesem Falle mit, dass Sie keine weitere Belästigung durch ihn tolerieren werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln gegen solche Anschreiben zur Wehr zu setzen. Wenn Sie das in Erwägung ziehen, sollten Sie ihm das ebenfalls mitteilen.

Falls Sie sich wiederholt durch dasselbe Mitglied belästigt fühlen, senden Sie eBay bitte eine Mitteilung darüber. Bitte zitieren Sie dabei den Text der erhaltenen E-Mail und nennen Sie eBay sowohl den Absender sowie das exakte Datum, an dem Sie ihm zuerst mitgeteilt haben, dass Sie keine E-Mails von ihm wünschen.


=> http://pages.ebay.de/help/confidence...-policies.html
Falsche Kontaktdaten
eBay geht konsequent gegen Mitglieder vor, die falsche Kontaktdaten angegeben haben. Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen stets vollständige und aktuelle Kontaktdaten bereitstellen, um die Kommunikation zu ermöglichen.


=> http://pages.ebay.de/help/confidence...r-contact.html
Überprüfen Sie den Namen, die Anschrift und E-Mail-Adresse, bevor Sie eine Zahlung überweisen. Auf diese Weise können Sie sich bezüglich der korrekten Angaben des Käufers noch einmal rückversichern und diesen zu einem späteren Zeitpunkt erreichen, falls ein Problem auftritt.


etc....


Du hast ein Geschäft mit dem VK gemacht, dem der Account gehört und der im Account angegeben ist. Wenn der VK jetzt andere Kontodaten schick und nicht bereit ist sich als der im Account registrierte User auszuweisen, sollte man vorsichtig sein. In einem solchen Fall würde ich gerade bei einem neuen User die Zahlung verweigern.
Er kann ja gerne versuchen dich anzuzeigen, nur dürfte es etwas schwer werden die Polizei davon zu überzeugen, dass du dich nicht korrekt verhalten hast, immerhin warst du kooperativ, er jedoch nicht.

Mit dem eBay Service würde ich auch Kontakt aufnehmen, der wird sich sicherlich über die 1) Beleidigungen (die Beleidugungen als Zitat mit Datum& Uhrzeit ebenfalls an eBay schicken) und 2) die "falschen/unterschiedlichen" Daten freuen.

Außerdem würde ich noch den VK darauf hinweisen, dass die Beleidigung nach §185 des BGB mit "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe besfraft wird".
Falls er also der Meinung ist dich wirklich anzeigen zu müssen (wo er sich rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen würde), könntest du ihn ebenfalls anzeigen (aber nur wenn du ihn NIE beleidigt hast!!! mit den Beweisen die du hast hat er dann ganz ganz schlechte Karte)
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Alt 19.03.2004, 10:06   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von taxi
und wenn viel wird nicht passieren. du bist von dem vertag zurückgetreten, und hast die entstandenen ebay gebühren beglichen...
eine einseitige Vertragskündigung ist aber rechtlich nicht möglich, auch wenn due dem VK entstandenen Kostene erstattet wurden.
Wenn der VK weigert sich korrekt auszuweisen wäre eine Auflösung sicherlich möglich, wohl auch ohne Kostenerstattung.
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Alt 19.03.2004, 10:27   #7 (permalink)
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Danke für die Antworten.

@freezer

Ich hab den Kerl nie beleidigt. Was hätte ich denn auch davon ?
Ich habe ja bis zum Schluß angeboten, die Sache per Telefon ganz schnell zu klären und ihn darauf hingewiesen, dass ich keine Überweisung tätigen werde ohne zu wissen warum da auf einmal ein anderer Kontakt angegeben wurde....

Nach dem Problem mit meinem Auto habe ich ja angeboten von dem Vertrag zurückzutreten, das wollte er nicht. Ich hätte ihm ja seine ebay Gebühren erstattet, jedoch keine 17 Euro.

Also versuchte ich weiter gütlich zu einer Einigung zu kommen, sprich er solle mir doch bitte die Kontaktdaten bzw. den Grund für den abweichenden Überweisungskontakt nennen (oder kurz anrufen) ... nix kam ...

Bezieht sich das BGB denn auch auf Beleidigungen per mail ?

Aber ich bin auch der Ansicht, dass ich ihm die ebay Gebühren, aufgrund seines Verhaltens, nicht erstatte.
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Alt 19.03.2004, 10:42   #8 (permalink)
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ja, das BGB ist eigentlich immer anwendbar. email ist zwar noch soeine Sache, aber für eine "nette" Mail mit Hinweis auf BGB an ihn reicht es aus.

17 Euro eBay Gebühr? Am Ende bezahlt er ~6,xx Euro + Einstellgebühr. Mit welchem Startpreis fing die Auktion an? Irgendwelche extras wie weitere Bilder, Galerie, zweite Überschrift, Fettschrift, etc........?
Denke aber das mehr wie ~ 8 Euro er wohl nicht als Unkosten hatte. 17 Euro wäre Wucher und in keinster Weise zu rechtfertigen.


...edit... ober besser ihm gleich noch schreiben, dass du solange nicht zu einer gütlichen Einigung (egal om Abnahme der Ware oder Erstattung der eBay Gebühren) bereit bist, wie er nicht bereit ist sich dir gegenüber als Inhaber des eBay Accounts auszuweisen.
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Alt 19.03.2004, 10:57   #9 (permalink)
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Die Auktion fing bei 1 € an.
Keine Extras bei der Beschreibung.

Naja, oft genug probiert sich gütlich zu einigen habe ich doch.
Ich weiß auch gar nicht ob ich aufgrund des ganzen Ablaufs das Geschäft mit ihm noch abschließen will. Das alles ist mir viel zu suspekt.
So ein Verhalten muß doch einen Grund haben.

Bin grad dabei was an ebay zu schrieben.
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Alt 19.03.2004, 11:28   #10 (permalink)
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Ich denke du wirst nie wieder was von dem Hören, der hat denke ich keine Anzeige geschaltet und wenn dürfte das eingestellt werden, denn du bekommst dann als erstes mal von der Polizei ein schreiben und dann darfst du dich dazu äußern, danach dürfte dann alles geklärt sein, aber evtl. solltest du dich mal mit einem Anwalt zusammen setzen.
"Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?" (Volker Pispers)
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Alt 19.03.2004, 11:30   #11 (permalink)
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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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wären also 0,25 Cent fürs einstellen + 7,10 Euro Verkaufsprovision.
siehe: http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html

Ich weiß auch gar nicht ob ich aufgrund des ganzen Ablaufs das Geschäft mit ihm noch abschließen will. ... kann ich verstehen, hätte danach wohl auch keinen Bock mehr drauf.


Fals doch noch würde ich aber auf versicherten Versand achten, nicht das es auch da noch Probleme gibt.
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Alt 19.03.2004, 11:32   #12 (permalink)
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Hab jetzt erstmal ein Schreiben an ebay gesendet.

Zu einem Anwalt würde ich aber erst gehen, wenn wirklich was von dem kommt. Alles andere wäre zu früh, oder ?
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Alt 19.03.2004, 12:32   #13 (permalink)
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ghostrider befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

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Hi,

ich würde einfach an den Verkäufer wie schon schreiben, daß Du aufgrund seiner Beleidigung Dir gegenüber eine Strafanzeige gegen ihn in Erwägung ziehst. Warte dann einfach mal seine Reaktion ab. Ich denke nicht, daß da von ihm was kommen wird. Wichtig ist halt, daß Du die ganzen Emails in diesem Zusammenhang aufhebst und ausdruckst, am besten auch den Screenshoot von der Auktion.

Ansonsten würde ich an Deiner Stelle auf den Artikel verzichten und von einem netterem Verkäufer versuchen zu ersteigern.


Zum Thema mit den "falschen" Personendaten:

Also mir hat mein Cousin, da er sich häufig bei Ebay was steigert, und ich keinen Bock hatte, denen meine Realdaten zu nennen, den Account mit zur Verfügung gestellt. Da hat es bisher auch noch nie Probleme gegeben, weil ich mich sofort mit dem jeweiligen Verkäufer in Verbindung gesetzt habe, und ihm die abweichende Lieferanschrift mitgeteilt habe...

Ich denke mal, es ist alles eine Sache des Miteinanders. Natürlich gibt es überall "schwarze Schafe" die einen wirklich betrügen wollen, leider.

Schreib uns dann bitte auch, wie die Sache ausgegangen ist.
ghostrider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2004, 13:32   #14 (permalink)
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Klar, ich habe auch schon mal was für meine Freundin über meinen Account verkauft, wobei ich aber immer sofort von mir aus geschrieben habe, dass es sich um die Kontodaten meiner Freundin handelt.

Es kommt auch sehr stark auf wie man miteinander umgeht.
Der Typ hat mir außer Beleidigungen zum Schluß und diesen Kontodaten keine einzige Frage beantwortet oder Info gegeben.

Ich fragte unter anderem, ob es eine Rechnung für das Telefon gäbe.
Null Antwort. Immer nur "überweis, oder es gibt Anzeige...."

Wenn ich daheim bin werde ich ihm das mit der Strafanzeige schreiben.
Aufheben werde ich natürlich alle Unterlagen.

Bin auf die Antwort von ebay gespannt - hoffentlich kommt dann nicht sowas wie "Versuchen Sie bitte nochmals sich gütlich zu einigen" ...

Schreib euch dann, wenns was neues gibt.
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Alt 19.03.2004, 13:41   #15 (permalink)
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lass nichts anbrennen und druck alles aufs papier, sicher ist sicher und keine hdd
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Alt 21.03.2004, 10:06   #16 (permalink)
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Also ebay hat sich heute gemeldet.

Sie danken mir für die Infos und haben Maßnahmen eingeleitet.
Allerdings schrieben Sie nicht was getan wird/wurde.

Auf weiteres ist ebay nicht eingegangen.

Klasse....
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Alt 21.03.2004, 12:59   #17 (permalink)
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Ja - ebay und Service ist so eine Sache. Ich wurde mal aufgrund einer Verwechselung bei ebay gesperrt - hat ne Woche und unzählige Mails gedauert, bis wirklich mal ein ebay Mitarbeiter sich die Sache genauer angeschaut hat.
Alle anderen haben als Antwort nur Standardphrasen geschickt, wohl nicht anders als bei dir...
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Alt 21.03.2004, 14:35   #18 (permalink)
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Mhh.. hab grad gesehen, dass ebay diesen Anbieter rausgeworfen hat.
Seine Mitgliedschaft wurde beendet *freu*
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Alt 21.03.2004, 14:58   #19 (permalink)
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Ein kleiner Schritt für ebay, aber ein grosser Schritt für Webwalker.
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Alt 21.03.2004, 15:25   #20 (permalink)
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Ich finds klasse, dass die so schnell reagiert haben.

Jetzt muß bloß noch diese dumme negative Bewertung aus meinem Profil
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Alt 21.03.2004, 17:24   #21 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Webwalker
Jetzt muß bloß noch diese dumme negative Bewertung aus meinem Profil
Da haste bei ebay glaube ich grundsätzlich 0 Chance - da mischen die sich aus Prinzip nicht ein....
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Alt 21.03.2004, 18:18   #22 (permalink)
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Naja, angeschrieben hab ich ebay deswegen zumindest grad mal.
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Alt 21.03.2004, 18:30   #23 (permalink)
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vor ein paar Jahren haben ich mal ne negative löschen können, vor ein paar Monaten haben die sich aber geweigert (war ein noob mit 0 Bewertungen der MICH als "unfreundlich" bezeichnet hat, nur weil er zu dumm war seinen Mail Account korrekt eizustellen/abzufragen).

Ich würde mir daher nicht viel Hoffnung machen und die Bewertung hinnehmen und mit einem netten Kommentar relativieren.
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Alt 21.03.2004, 20:16   #24 (permalink)
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ebay Löscht Bewertungen nur sehr selten und bei "kleinen" User eh fast nie, bei PowerSellern machen die das schon eher.
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Alt 21.03.2004, 21:14   #25 (permalink)
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Aber du kannst ja einen Kommentar zu der schlechten Bewertung abgeben.
Kannst ja schreiben, dass der Verkäufer sich unkorrekt verhalten hat und von eBay rausgeschmissen wurde.
Auch wenns einen selbst natürlich nervt - die meisten Leute dürfte eine einzige schlechte Bewertung nicht davon abhalten mit dir Geschäfte zu machen.
"‘Multiple exclamation marks‘", he went on, shaking his head, "‘are a sure sign of a diseased mind‘." Terry Pratchett

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Stichworte
ebay, problemchen


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