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Alt 11.12.2006, 20:35   #1 (permalink)
PC Schrauber
 
Benutzerbild von OC-Freak
 

Registriert seit: 16.11.2005
Beiträge: 194

OC-Freak befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard Ebay: Betrug, was tun?

Hallo Leutz.

Bräuchte mal nen Ratschlag von euch.
Habe vor kurzem bei Ebay eine Pelzjacke erworben. Alles schön und gut, doch als ich sie erhalten und gesehen hatte, stellte ich fest, dass sie der Beschreibung total nicht entsprach und mangelhaft war, sprich es gab an einigen Stellen Löcher und Risse. Ich fotographierte diese Stellen und sendete die Fotos an den Verkäufer, doch er weigerte sich trotz der Rücksendung und der Fotos, mir den Wert der Jacke zu erstatten, da dies ja ein Privatkauf war. Außerdem musste ich heute noch feststellen, dass der Verkäufer mich negativ bewertet hat. Er meint, dass ich absichtlich behauptete, dass die Jacke defekt wäre um den Preis runter zu drücken, obwohl ich ja das Geld schon längst überwiesen hatte. Unverschämtheit oder?

Ich will aber nicht aufgeben und Maßnahmen ergreifen. Wisst ihr, was ich da noch für Möglichkeiten habe? Oder habe ich diese Schlacht verloren? Danke im Voraus.
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Alt 11.12.2006, 20:43   #2 (permalink)
TPC-InventarNr. 1337
 
Benutzerbild von io.sys
 

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io.sys hat eine strahlende Zukunft
io.sys hat eine strahlende Zukunftio.sys hat eine strahlende Zukunftio.sys hat eine strahlende Zukunft

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

Schon mal bei ebay gemeldet?
Das würde ich als erstes machen.

Wie sehen die anderen Bewertungen aus?
Bis du der einzige, dem sowas passiert ist?

Hast du ne Rechtsschutz?
http://home.arcor.de/gill-dates/erika/post.jpg
peta: people eating tasty animals
io.sys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2006, 20:43   #3 (permalink)
VL
* Forenclown *
 
Benutzerbild von VL
 

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Beiträge: 7.224

VL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

Rechtsanwalt, mal mit den Leuten von Ebay telefonieren.
VL ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2006, 21:31   #4 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von [EID]-Brainstorm
 

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Beiträge: 1.586

[EID]-Brainstorm ist jedem bekannt[EID]-Brainstorm ist jedem bekannt[EID]-Brainstorm ist jedem bekannt[EID]-Brainstorm ist jedem bekannt[EID]-Brainstorm ist jedem bekannt[EID]-Brainstorm ist jedem bekannt

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

RA oder Polizei. Immerhin war er nicht einsichtig, also sofort eiskalt handeln, aber sachlich bleiben.
[EID]-Brainstorm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2006, 21:40   #5 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von ToxiT
 

Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 2.382

ToxiT sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreToxiT sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

Ebay bringt da gar nichts. Wenn du ne Rechtsschutz hast dann sofort zum Rechtsanwalt, dafür ist der ja da! Das was er macht hat mit Privatkauf nichts zu tun, denn die Rückgabe Klausel befreit Ihn nicht von der Pflicht mangelhafte Ware zurück zu nehmen! Also lass ab jetzt deinen Anwalt schreiben!
ToxiT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2006, 21:41   #6 (permalink)
PC Schrauber
 
Benutzerbild von OC-Freak
 

Registriert seit: 16.11.2005
Beiträge: 194

OC-Freak befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

Einen Rechtsanwalt anzuheuern ist aber keine kostenfreie Sache, oder?
OC-Freak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2006, 22:07   #7 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
Benutzerbild von _SpyBytes_
 

Registriert seit: 07.08.2005
Beiträge: 3.568

_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick_SpyBytes_ ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

Zitat:
Zitat von OC-Freak
Einen Rechtsanwalt anzuheuern ist aber keine kostenfreie Sache, oder?
Dies übernimmt im Normalfall (falls alles "glatt" geht und die Sache eindeutig ist) der/dein Rechtsschutz (falls vorhanden!).
_SpyBytes_ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2006, 22:41   #8 (permalink)
TweakPC Redakteur
 

Registriert seit: 18.09.2004
Beiträge: 1.236

Andreas sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreAndreas sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

Man kann immer eine Anzeige wegen Betrugs machen. Würde ich auch empfehlen. Desweiteren ist eine Rechtschutz ganz gut. Vor allem wenn man noch nicht weiß, ob man gewinnen wird. Sollte man die Klage verlieren, greift die Rechtschutz. Gewinnt man sie aber, zahlt der Beklagte die ganzen Kosten. Auch das Honorar deines Anwalts. Wenn die Rechtschutz da was im Vorfeld bezahlt hat, holt sie sich das dann beim Beklagten.
Andreas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2006, 14:25   #9 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von ToxiT
 

Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 2.382

ToxiT sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreToxiT sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

Zitat:
Zitat von Andreas TweakPC
Man kann immer eine Anzeige wegen Betrugs machen. Würde ich auch empfehlen. Desweiteren ist eine Rechtschutz ganz gut. Vor allem wenn man noch nicht weiß, ob man gewinnen wird. Sollte man die Klage verlieren, greift die Rechtschutz. Gewinnt man sie aber, zahlt der Beklagte die ganzen Kosten. Auch das Honorar deines Anwalts. Wenn die Rechtschutz da was im Vorfeld bezahlt hat, holt sie sich das dann beim Beklagten.
Genau so ist es! Also zeigs solchen Betrügern!
ToxiT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2006, 08:14   #10 (permalink)
Hardware Killer
 

Registriert seit: 19.11.2005
Beiträge: 961

FeoS wird schon bald berühmt werden

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

Also aus reiner Formsache bei ebay melden, Abmahnungen etc. Dauert etwas aber ist besser, vor allem hast du dann mehr Stoff für die Anzeige wegen Betrugs die du 99%ig stellen wirst, da ich nicht von einer Einigung ausgehe. Die Rechtslage ist absolut klar. Dass hat nichts mit Privatperson hin oder her zu tun. Diese Klausel schützt ihn nicht vor "versteckten" Mängeln bzw. arglistiger Täuschung, unter diesen Voraussetzungen ist der Kaufvertrag nähmlich nichtig oder zumindest anfechtbar - gehe jedoch von nichtig aus. (Sorry meine Prüfung war im Juni - viel vergessen in der Zwischenzeit, aber ich schau nochmal nach - kein Thema)

Also meld bei Ebay eine Unstimmigkeit, und geb ihm ne Frist in der er dass Geld zurücküberweisen soll. Passiert dass nicht dann gibts halt knallhart die Anzeige.

Dass wird dann ein schöner Stress für Ihn, wird er auffm Präsidium vorgeladen etc. oder die kommen bei Ihm daheim vorbei. Woher ich dass weiss, ich war mal in der selben Situation. Aber dass ist ne andere Geschichte, und nein ich habe nicht betrogen...
FeoS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2006, 08:36   #11 (permalink)
Tweaker
 
Benutzerbild von Dookie82
 

Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 675

Dookie82 wird schon bald berühmt werdenDookie82 wird schon bald berühmt werden

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

@FeoS
Er wird übrigens nicht gleich nichtig, sondern wie du schon sagtest "anfechtbar" (BGB §123). Ist diese erfolgreich, so wird der Vertrag von Anfang an nichtig (BGB §142).


@OC-Freak
Du solltest ihn wie genannt erstmal anmahnen (mind. 14 Tage Zeit geben), und ihm bei Nichtzahlung mit dem Anwalt drohen... Er weiß ja ned, dass du keine RSV hast

Sollte diese Anmahnung fruchtlos bleiben, kannst du ihn auch noch auf Schadenersatz verklagen (deinen kompletten Mehraufwand) (§ 284 BGB).

Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen ist es zwar so, dass der Verkäufer wohl eine Gewährleistungspflicht ausschließen kann, wenn der Käufer dem (konkludent) zustimmt.
Allerdings gilt dies nicht bei Sachmängeln, die der Verkäufer dem Käufer arglistig verschwiegen hat (vgl. § 444 BGB).

Sollte er den Betrag also nicht zurück überweisen, kannst du dir auch die selbe Jacke, in dem vom Verkäufer eigentlich beschrieben Zustand kaufen und den Betrag von ihm einfordern... ansonsten nur die Differenz.
Der Kaufvertrag ist nämlich über diese eine Jacke zustandegekommen, die eine bestimmte Eigenschaften hat (nicht kaputt). Also schuldet er dir auch eine solche Jacke (dieses Modell/nicht kaputt)!
Kann er diese nicht besorgen, so muss er dir den Wert von dieser erstatten... (+ deinen Mehraufwand der hierdurch entstanden ist = Schaden Schadenersatz)(§ 284 BGB)

Einziges Problem, dass sich ergeben könnte, ist dass du ihm den Vorsatz zur Arglist nachweisen musst...
Er muss also die Jacke vorsätzlich so verkauft haben...



Du kannst ihm ja auch anhand der von mir benannten § mitteilen, dass dein Dad oder ein anderer Bekannter von dir Anwalt ist... Vielleicht bekommt er dann kalte Füße, wenn er die § mal nachliest merkt, dass du Recht hast und dir dann die Story auch so abkauft (mit dem Anwalt)...

Hat bei mir auch schon funktioniert als mir so ein Agent statt einem Spiel ein Buch geschickt hat... und zuerst sagte, dass das nicht sein könnte. Er meinte: "Das ist eine Unterstellung! Ich zahle nichts zurück... "
Ich konnte ihn eines besseren belehren... Es war bei mir zwar kein hoher Betrag, aber mir ging es ums Prinzip. Nicht mit mir, Freundchen!



Klagen musst du übrigens zivilrechtlich, hat mit der Anzeige bei der Polizei (strafrechtlich) nichts zu tun... Das strafrechtliche kannst du hier nur als Druckmittel anwenden...


Grüßle Dookie!
[FONT=Verdana]Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. [/FONT]

Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

Geändert von Dookie82 (13.12.2006 um 09:16 Uhr)
Dookie82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2006, 08:59   #12 (permalink)
Hardware Killer
 

Registriert seit: 19.11.2005
Beiträge: 961

FeoS wird schon bald berühmt werden

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

@Dookie82
Stimmt, habs auch grad nachgelesen, aber warst schneller *g* War mir halt nicht mehr so sicher....

Aber dagegen vorgehn ist auf jeden Fall anzuraten.... und gar nicht erst auf einen im nichts verlaufenden email Verkehr einlassen...
FeoS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2006, 20:56   #13 (permalink)
Boardopi
 
Benutzerbild von Catweazle
 

Registriert seit: 07.08.2003
Beiträge: 1.274

Catweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nett

Standard AW: Ebay: Betrug, was tun?

Hi,

was ne einfache Sache ist, ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dem kann er zwar widersprechen, aber danach kannst Du dann klagen.

Problematisch ist, dass ohne Rechtschutz der Anwalt einen Vorschuss haben will (auch die Gerichtskasse), wenn die Sache aber eindeutig ist - klagen, habe ich letztens auch gegen eine Ebay-Betrügerin erfolgreich durchgezogen .

Gruesslies & Viel Glück

Carsten
Catweazle ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
betrug, ebay


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