@FeoS
Er wird übrigens nicht gleich nichtig, sondern wie du schon sagtest "anfechtbar" (BGB §123). Ist diese erfolgreich, so wird der Vertrag von Anfang an nichtig (BGB §142).
@OC-Freak
Du solltest ihn wie genannt erstmal anmahnen (mind. 14 Tage Zeit geben), und ihm bei Nichtzahlung mit dem Anwalt drohen... Er weiß ja ned, dass du keine RSV hast
Sollte diese Anmahnung fruchtlos bleiben, kannst du ihn auch noch auf Schadenersatz verklagen (deinen kompletten Mehraufwand) (§ 284 BGB).
Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen ist es zwar so, dass der Verkäufer wohl eine Gewährleistungspflicht ausschließen kann, wenn der Käufer dem (konkludent) zustimmt.
Allerdings gilt dies nicht bei Sachmängeln,
die der Verkäufer dem Käufer arglistig verschwiegen hat (vgl. § 444 BGB).
Sollte er den Betrag also nicht zurück überweisen, kannst du dir auch die selbe Jacke, in dem vom Verkäufer eigentlich beschrieben Zustand kaufen und den Betrag von ihm einfordern... ansonsten nur die Differenz.
Der Kaufvertrag ist nämlich über diese eine Jacke zustandegekommen, die eine bestimmte Eigenschaften hat (nicht kaputt). Also schuldet er dir auch eine solche Jacke (dieses Modell/nicht kaputt)!
Kann er diese nicht besorgen, so muss er dir den Wert von dieser erstatten... (+ deinen Mehraufwand der hierdurch entstanden ist = Schaden
Schadenersatz)(§ 284 BGB)
Einziges Problem, dass sich ergeben könnte, ist dass du ihm den Vorsatz zur Arglist nachweisen musst...
Er muss also die Jacke vorsätzlich so verkauft haben...
Du kannst ihm ja auch anhand der von mir benannten § mitteilen, dass dein Dad oder ein anderer Bekannter von dir Anwalt ist... Vielleicht bekommt er dann kalte Füße, wenn er die § mal nachliest
merkt, dass du Recht hast
und dir dann die Story auch so abkauft (mit dem Anwalt)...
Hat bei mir auch schon funktioniert als mir so ein Agent statt einem Spiel ein Buch geschickt hat... und zuerst sagte, dass das nicht sein könnte. Er meinte: "Das ist eine Unterstellung! Ich zahle nichts zurück...
"
Ich konnte ihn eines besseren belehren...
Es war bei mir zwar kein hoher Betrag, aber mir ging es ums Prinzip. Nicht mit mir, Freundchen!
Klagen musst du übrigens zivilrechtlich, hat mit der Anzeige bei der Polizei (strafrechtlich) nichts zu tun... Das strafrechtliche kannst du hier nur als Druckmittel anwenden...
Grüßle Dookie!