TweakPC

Zurück   Computer Hardware Forum - TweakPC > TweakPC Community > Off Topic
Registrieren Hilfe Community Downloads

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 10.09.2007, 15:31   #1 (permalink)
PC Schrauber
 
Benutzerbild von k3nny
 

Registriert seit: 03.07.2007
Beiträge: 188

k3nny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard Rechtliche Frage bei Reperaturauftrag

IM Voraus des is wichtig ! und nicht so fragen wie des mit Physik:Flugzeug


Also ehrlich antworten



Hi forum ich habe ein problem udn zwar

käufer(k) hat bei verkäufern(v) eine kaffemaschine gekauft.
also die kaffemaschine bei k ankahm war alles in ordnung nur nach einer längeren zeit(aber noch innerhalb der Garantie) ging bei der kaffemaschine der touchscreen kaputt (jaja es gibt so moderne kaffemschinen).

Nun hat der K die maschine an V zurückgeschickt zum reparieren. Dies ist vor 6(!) Wochen passiert. DA die Maschine nicht repariert werden konnte wollte der händler die maschine an den hersteller zurückschicken. Dies sollte vor 3 Wochen passieren. Der händler sicherte uns zu dass dies in der selben woche passieren sollte. nun hat K jede woche bei dem händler angerufen und es wurde k immer das selbe gesagt.Doch ist bis heute (3wochen nach dem 1. gespräche) keine maschine angekommen.

Nun meine fragen an die juristen unter euch kann ich rechtliche schritte einleiten und wenn Ja welche
k3nny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2007, 16:49   #2 (permalink)
Tweaker
 
Benutzerbild von Dookie82
 

Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 675

Dookie82 wird schon bald berühmt werdenDookie82 wird schon bald berühmt werden

Standard AW: RECHLICHTE FRAGE bei Reperaturauftrag

Was meinst du mit Garantie?

Leider wird sehr oft die Garantie mit der Gewährleistung verwechselt.

Allgemein besteht die Verpflichtung für Händler 2 Gewährleistung auf ihre Waren zu geben.

Aber nur in den ersten 6 Monaten ist der V. verpflichtet dir zu beweisen, dass du den Schaden verursacht hast (Beweislastumkehr), sonst muss er den Mangel auf seine Kosten beseitigen. Nach den 6 Monaten musst du nachweisen (auf deine Kosten), dass der Mangel an dem Artikel schon vor dem Kauf bestand und der V. ihn somit auf seine Kosten beheben muss, da er dir einen defekten Artikel verkauft hat.

Gibt jedoch der Hersteller bspw. eine 3 jährige "Garantie", dann muss dieser (und nur dieser) dir nachweisen, dass du den Mangel verursacht hast. Hier hast du aber keinen Anspruch darauf es über deinen Händler V. abzuwickeln, sondern musst dich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen. (Nach 2 Jahren)


Deswegen stellt sich erstmal die Frage, wie alt das Teil denn nun genau ist?


Wenn das Gerät schon längere Zeit in Benutzung war, dann ist der Wert des Gegenstands hierdurch gesunken, was bei einem einfachen Austausch einen Schaden für den Händler bedeuten würde, da er ein neues Gerät herausgeben müsste, und nach der Reparatur ein gebrauchtes, wieder funktionierendes Gerät erhalten würde, welches er ja nicht mehr als "neu" verkaufen könnte.

Eine gewisse "zumutbare" Zeit für eine Gewährleistungsabwicklung muss der Käufer also schon in Kauf nehmen, es sei den das Gerät ist schon beim ersten Anschließen defekt gewesen. Dieses dürfte er sofort umtauschen, denn hier hätte er sogar Anspruch darauf.


Was nun genau ein zumutbarer Zeitraum ist, ist etwas "schwammig", da es zumutbar ist, solange alles "unverzüglich" abläuft.

Unverzüglich bedeutet soviel wie "Ohne schuldhaft verursachte Verzögerung".
Kann man diese dem Händler jedoch nachweisen, so kann man diesen Schadenersatzpflichtig machen. Wenn dieser sich jedoch quer stellt, muss man das Geld einklagen. Und ob sich das lohnt ist wieder ein anderes Blatt, da es sich vor Gericht wie auf hoher See verhält und man das Kosten-"Risiko" nie abschätzen kann...

Erster Schritt wäre jedoch den V. schriftlich eine Frist zu setzen und diesen durch diese Mahnung beweisbar [per Einschreiben oder persönlich mit Zeugen] in "Verzug" zu setzen.

Reagiert dieser nicht, so kann man danach über weitere rechtliche Schritte nachdenken...

Hierzu würde ich jedoch einen Anwalt aufsuchen... auch wenn ich denke dass es sich bei dem Streitwert nicht lohnen würde.


MfG Dookie!
[FONT=Verdana]Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. [/FONT]

Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

Geändert von Dookie82 (10.09.2007 um 16:55 Uhr)
Dookie82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2007, 14:16   #3 (permalink)
PC Schrauber
 
Benutzerbild von k3nny
 

Registriert seit: 03.07.2007
Beiträge: 188

k3nny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Rechtliche Frage bei Reperaturauftrag

danke dooki hast k sehr geholfen
k3nny ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
frage, rechtliche, reperaturauftrag


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Frage zu hub Hitman92 Netzwerk 8 26.01.2007 11:48
Rechtliche Schritte? Maxwell_01 Mainboards 8 03.02.2006 19:48
Rechtliche Frage über PW-Klau snickerZ Security & SPAM 6 23.05.2005 11:53
[Frage] Frage zum Abit IT7 MAX 2 V.2 Raid Gordon Gekko Intel: CPUs und Mainboards 2 11.12.2002 15:35


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:12 Uhr.






Powered by vBulletin® Version 3.8.10 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
SEO by vBSEO 3.5.2 ©2010, Crawlability, Inc.
Impressum, Datenschutz Copyright © 1999-2015 TweakPC, Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved