Bei Geschäften zwischen 2 Kaufleuten gilt das HGB. Bestimmungen aus dem BGB sind nur subsidär (nachrangig) anzuwenden.
Ein guter Anwalt könnte jetzt Nachforschungen anstellen, ob dein Vater den Speicher privat (also bspw. für deinen Rechner) oder für sein Geschäft (auf Rechnung) gekauft hat
oder ob es zutreffende Ausnahmeregelungen gibt.
Der Aufwand lohnt aber sicher nicht bei RAM zu den momentanen Preisen.