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Hadopi: Erstes Urteil gegen einen Raubkopierer in Frankreich

Donnerstag, 13. Sep. 2012 19:48 - [ar] - Quelle: heise.de

Die umstrittene Hadopi-Behörde in Frankreich brachte erstmals einen Fall vor Gericht welcher auch verhandelt wurde. Ein verurteilter Mann muss eine Strafe von 150 Euro zahlen.

Bei der Hadopi-Behörde handelt es sich um eine Behörde zum Urhebergesetz in Frankreich zur Regulierung von Raubkopien im Internet. Ein vermeintlicher Raubkopierer wird einmal via E-Mail vorgewarnt, wenn von seinem Internet-Anschluss ein Lied oder Film verteilt wird. Die zweite Verwarnung wird schriftlich zugestellt und bei dem dritten Verdachtsfall kommt es zur Anzeige.

Bei einem 39-jähiren Mann in Frankreich wurde das Gesetz nun erstmals angewandt. Von seiner Internet-Leitung konnte über einen längeren Zeitraum ein bestimmtes Lied der Sängerin Rihanna illegal heruntergeladen werden.

Der Mann selbst gab an, dass das Lied von seiner Frau bereitgestellt wurde, da er sich selbst nicht mit dem Internet auskenne. Da der Anschluss aber auf seinen Namen eigetragen wurde, bekannte er sich schuldig.
Die Hadopi-Behörde gibt an, in den zwei Jahren bislang 1,15  Millionen E-Mails als Vorwarnung versendet zu haben. Eine schriftliche Zustellung der zweiten Verwarnung wurde bislang nur 340 eingereicht. Bei 14 Fällen musste das Gericht verständigt werden.

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