Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der zufolge Eltern ihre Kinder über Verhaltensregeln im Netz aufklären müssen, um nicht für die Taten des Nachwuchses haftbar zu sein, treibt nun verrückte Blüten. Von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke wurde ein
kostenloser Mustervertrag ins Netz gestellt, dessen Unterzeichnung durch die Kinder die Eltern aus der Haftbarkeit nehmen soll.
Wie ernst man eine derartige Aktion nehmen kann, muss zumindest hinterfragt werden. Zum einen erscheint die Vertragsunterzeichnung eines Minderjährigen bereits problematisch und zum anderen ist es fragwürdig, ob ein Gericht einen entsprechenden Vertrag als gültige Aufklärung ansehen würde. Dafür müsste man den Kindern vermutlich das nötige Fach- und Hintergrundwissen einräumen, um etwa die Definition einer Tauschbörse zu kennen.
Noch kurioser wird es, wenn man in Betracht zieht, dass die Eltern als Rechtsvertreter für das Kind bei einer Vertragsunterzeichnung verantwortlich sind, womit die Eltern beide Vertragsparteien darstellten.
Allerdings sind wir in der Redaktion auch alle keine Rechtsberater und vielleicht ist der Vertrag der Kanzlei ja doch wasserdicht - uns zumindest erscheint dies aber eher eine gelungene PR-Aktion der Kanzlei zu sein, als Eltern tatsächlich eine entsprechende Rechtssicherheit zu geben, da dürfte ernstgemeinte und umfangreiche Aufklärung eher hilfreich sein.
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