
Dies geschah ein Jahr nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, das Amazon von der Rückzahlung von Steuern in Millionenhöhe befreite. Margrethe Vestager, die zuständige EU-Kommissarin, erklärte am Donnerstag, dass nach Prüfung aller gerichtlichen Feststellungen keine selektiven Vorteile für Amazon, Fiat und Starbucks gegenüber anderen Unternehmen festgestellt wurden. Damit ist der sieben Jahre andauernde Rechtsstreit beendet.
Im Jahr 2017 hatte die EU-Kommission noch behauptet, Luxemburg habe Amazon unzulässige Steuervergünstigungen gewährt und forderte die Rückzahlung der Gelder. Ein Steuervorbescheid ermöglichte es Amazon, den Großteil seiner Gewinne von einem Unternehmensteil, der dem Luxemburger Steuerrecht unterliegt, auf einen anderen zu verlagern, der nicht besteuert wurde. Dadurch seien fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert worden, so Vestager damals.
Im Mai 2021 erklärte das Gericht der Europäischen Union den Beschluss der Kommission für nichtig, da nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, dass die Steuerlast unrechtmäßig verringert wurde. Diese Entscheidung wurde zweieinhalb Jahre später vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt. Für die EU-Kommission war dies eine herbe Niederlage.
Vestager verwies erneut auf einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof: Im September wurde entschieden, dass Apple Irland 13 Milliarden Euro zahlen muss, da der Konzern dort tatsächlich unzulässige Steuervergünstigungen erhalten hatte. Diese Entscheidung zeigt, dass die EU-Kommission weiterhin entschlossen ist, gegen unzulässige Steuerpraktiken vorzugehen, auch wenn der Fall Amazon nun abgeschlossen ist.
