
Inhaltlich bleibt der Auszug aus dem Bundeszentralregister unverändert, neu ist lediglich die Bereitstellung: Wer möchte, kann den Nachweis künftig als PDF erhalten, statt auf die postalische Zustellung zu warten. Das Papierdokument bleibt weiterhin möglich, eine Pflicht zur Digitalisierung ist nicht vorgesehen.
Für die digitale Variante ist ein BundID-Konto erforderlich, über das Identität und Berechtigung geprüft werden. Um Manipulationen zu verhindern, soll das digitale Führungszeugnis einen Barcode enthalten, der sich per Smartphone verifizieren lässt. Die Reform soll Prozesse beschleunigen, etwa bei Bewerbungen oder Tätigkeiten im Ehrenamt. Der Entwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren, ein Starttermin steht nicht fest.