Die Bundesnetzagentur führt erstmals ein offizielles Nachweisverfahren für Minderleistungen im Mobilfunk ein. Während Kunden im Festnetz schon seit fünf Jahren kündigen oder den Preis mindern können, wenn die versprochene Geschwindigkeit deutlich verfehlt wird, galt dieses Verfahren bisher nicht für Handy-Netze.

Laut BNetzA sind für den Nachweis grundsätzlich 30 Messungen nötig, verteilt auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen.
Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn an mindestens drei Tagen die vereinbarte maximale Geschwindigkeit – reduziert um regionale Abschläge – nicht erreicht wird. In dicht besiedelten Gebieten müssen mindestens 25 Prozent der vereinbarten Geschwindigkeit ankommen, in Regionen mit mittlerer Dichte 15 Prozent und in dünn besiedelten Gebieten 10 Prozent. Die Behörde begründet diesen Ansatz mit der stark schwankenden Netzlast und der gemeinsamen Nutzung der Funkzellen.
Liegt der Nachweis bereits nach drei Tagen vor, endet die Messkampagne früher. Danach können Kunden Preisnachlässe oder Sonderkündigungen geltend machen. Die neue App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" steht ab dem 20. April kostenlos in den App-Stores bereit. Weitere Informationen und die vollständigen Unterlagen stellt die BNetzA auf bundesnetzagentur.de/breitbandgeschwindigkeiten bereit.