ich finds auch schwachsinn...ist ein image denn legal? Ja, oder?
Kommt darauf an ob man z.B. Clone Cd genommen hat um es zu Rippen bzw. den Kopierschutz zu umgehen Illegal.
Nein, die von Dir angesprochene Illegalität des Brechens von Kopiersperren gilt bei Musik, Videos, Literatur usw. Bei Software ist es völlig irrelevant, ob eine Kopiersperre drauf ist oder nicht. Du darfst eine Sicherungskopie machen, und sonst nichts.
Ob ******* illegal ist, weil es die Nicht-Audio-CDs der Musikindustrie kopieren kann, hängt davon ab, ob sich ein deutscher Richter findet, der Nicht-Audio-CDs als mit einer Kopiersperre versehen ansieht. Vielleicht glaubt der Richter aber auch stattdessen, der massenhafte Verkauf von Nicht-Audio-CDs, von denen Otto Normalverbraucher annehmen muss, es handele sich um Audio-CDs, sei der größte Fall von fortgesetztem Betrug am Kunden in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.
Zitat:
Zitat von Cool Master
Wenn kein KS drauf ist kommt auf die Lizenz an.
Es ist völlig irrelevant, welche seiner feuchten Träume ein Urheberrechtsinhaber in dem Lizenztext unterbringt, denn wenn Du keinen Vertrag abschließt, in welchem Du die Lizenz anerkennst, ist sie vor dem deutschen Gesetz null und nichtig.
Den einzigen Vertrag, den Du als Normalverbraucher üblicherweise abschließt, ist der implizit abgeschlossene Kaufvertrag, den Du erfüllt hast, sobald Du dem Verkäufer das Geld übergeben hast. Diesen Kaufvertrag kann der Urheber nicht einfach einseitig abändern, schon gar nicht als am Kauf nicht beteiligte Partei, mal ganz abgesehen von der Schwierigkeit, mittels Mausklick einen nachweisbar rechtskräftigen Vertrag abzuschließen; nicht umsonst gibt es für elektronische Unterschriften gleich ein ganzes Signaturgesetz. Was im Urheberrechtsgesetz steht, ist maßgebend, sonst nichts, Punkt.
Mit diesen ständigen Klick-"Lizenzen" suggerieren die Software-Hersteller eine nicht vorhandene Gültigkeit (die bei Dir, Cool Master, ja auch voll gefruchtet hat) und sie dokumentieren ihre Unkenntnis oder Missachtung des deutschen Gesetzes, zu dessen Macher ihre Lobbyisten dann allerdings immer rennen, um von per Milchmädchenrechnungen ermittelte Millionen-Schäden durch illegale Kopien zu flennen, für die sie ebenso übertriebene wie inhaltlich falsche Propaganda-Begriffe wie "Raub"-kopie und "Piraterie" erfunden haben.
Ende der Story.
Ich würd sagen, dass die Verwendung von cracks illegal ist, wenn man ds orginal nicht besitzt.
Aber wenn man das orginal besitzt und die CD-Erkennung "spinnt"
finde ich die nutzung "legal".
Isses aber nicht --> s. o.
UnoOC
Ich meinte damit wer in besitz eines orginals ist kann ja mit clone CD und Deamon tools ein brauchbares Image erstellen und so ohne CD wechseln zoggen.
Es geht hier, wie gesagt nicht um eigenes Ermessen, sondern um eine ganz klare gesetzeslage.
Da aber, aufgrund eines andeen Gesetzes, keine Anwalt o.ä. in einem Forum, welches derart öffentlich ist eine rechtsgültige auskunft geben darf, müssen wir uns hier auf nicht notariell belegte Aussagen stützen.
Wer sich jedoch im unklaren ist, und auf eigenes Gutdünken handelt, sollte diese Einstellung nicht kundtun.
Nach der Urheberrechtsnovelle gilt dies auch für Software. Nicht nur für Music, Video CDs.....
Die Tatsache, daß das deutsche Volk eine Zugeständnis der Rechtsmässigkeit einer Privatkopie vom Justizministerium erhalten hat, ist jedoch nicht bindend, da so nicht im neuen Gesetz vorhanden.
Da liegt nämlich der Knackpunkt. Jeder glaubt nun eine Privatkopie ist immer noch rechtens, aber wenns drauf ankommt, können die Gerichte nun ganz anders entscheiden. Sie brauchen sich nur an den Wortlaut des Gesetzes zu halten.
Also objektiv gesehen haben wir selbst dieses Recht verloren. Die verbale Zusage erfolgte nur aufgrund der enormen Empörung in der Bevölkerung, aber entfaltet wie gesagt keine bindende Wirkung auf die Gerichte.
Im Übrigen war ein derartiges Recht auch nie vorgesehen. Man führte es aber damals ein, nachdem der Videorecorder seinen Triumph feierte, um die Gerichte vor einer Flut von Klagen zu bewahren. Im Grunde glich es einer Kapitulation.
Was Kaufverträge angeht, so braucht man die nicht zu diskutieren. Kauf ist Kauf und von Lizenzverträgen zu trennen. Nicht um Sonst fügen die hersteller in Ihren Lizenzvereinbarungen ein, daß diese mit dem öffnen der Verpackung akzeptiert wird.
Wer also ein Spiel nur kauft und es verpackt in seinem Regal liegen hat, der hat mit den Lizenzvertrag nix am Hut und kann eine ****** Crack auch auf seiner Platte haben, ohne daß man ihm das anlasten kann. Wer jedoch das Spiel installiert und dann diesen Crack benutzt, der verändert die Software und verstößt gegen die Lizenzvereinbarung und somit auch gegen das Gesetz.
Wenn ein Hersteller später die Nutzung eines Crack vorschlägt, so genehmigt er ihn auch nachträglich. Mit der Folge, daß der Einsatz zwar ursprüglich gegen die Lizenzvereinbarung und das Gesetz verstoßen hat, ab der Genehmigung aber nicht mehr. Diese Genehmigung kann auch jederzeit wiederufen werden. Z.B. konkludent durch das herausbringen eines Patches.
Im übrigen schließe ich mich den anderen an und beende meinen Beitrag mit den juristischem Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Diese "klick mich" Lizensen bei Software sind eigentlich vollkommen irrelevant, da man sie erst anehmen kann wenn man die Software schon erworben hat *gehen wir mal von Kaufsoftware aus*, um diesen Lizenzen gültigkeit zu verleihen müßte der "potenzielle" Käufer diese vor dem Kauf einsehen können
ich hätte glaich nochwas, ich glaube sonnatag abend, könnte aber auch Samstag gewesen sein da kam auf porsieben fokusTV. Hat sich das jemand angeguckt? Da ging es aber mehr ums filesharing und da war ein Anwalt der sich aufs Urherberrecht spezialiesiert hat. Der hat gesagt das der upload also das bereitstellen von in dem FAll mp3s eine Grauzone und nciht eindeutig strafbar sei. Der download sei aber absolut legal...
ISt das wirklich so?
Polizisten mag ich grundsätzlich nicht aber der ausm Forum kann ja auch anders sein...kann mal einer sagen wer es nun ist?
ich hätte glaich nochwas, ich glaube sonnatag abend, könnte aber auch Samstag gewesen sein da kam auf porsieben fokusTV. Hat sich das jemand angeguckt? Da ging es aber mehr ums filesharing und da war ein Anwalt der sich aufs Urherberrecht spezialiesiert hat. Der hat gesagt das der upload also das bereitstellen von in dem FAll mp3s eine Grauzone und nciht eindeutig strafbar sei. Der download sei aber absolut legal...
ISt das wirklich so?
ich hätte glaich nochwas, ich glaube sonnatag abend, könnte aber auch Samstag gewesen sein da kam auf porsieben fokusTV. Hat sich das jemand angeguckt? Da ging es aber mehr ums filesharing und da war ein Anwalt der sich aufs Urherberrecht spezialiesiert hat. Der hat gesagt das der upload also das bereitstellen von in dem FAll mp3s eine Grauzone und nciht eindeutig strafbar sei. Der download sei aber absolut legal...
ISt das wirklich so?
Dieser Anwalt hat wohl keine Ahnung
Das kannst Du so nicht sagen; das Urheberrecht ist ja nun nicht gerade ein Beispiel für Eindeutigkeit, da können Juristen durchaus zu unterschiedlichen Auslegungen kommen.
so hab ichs aber auch schon von einem polizisten (mein onkel) und zwei anwälten (bekannte meiner eltern) gehört...
also ich glaube ich kann 3 personen, die sich untereinander nicht kennen, glauben schenken...
mfg
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Nach der Urheberrechtsnovelle gilt dies auch für Software. Nicht nur für Music, Video CDs.....
Was gilt auch für Software? Das Verbot des Umgehens von Kopiersperren? Dann nein, § 69a Absatz 5 UrhG schließt Software genau davon aus. Link: http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#AI8
Zitat:
Zitat von honey X
Die Tatsache, daß das deutsche Volk eine Zugeständnis der Rechtsmässigkeit einer Privatkopie vom Justizministerium erhalten hat, ist jedoch nicht bindend, da so nicht im neuen Gesetz vorhanden.
Da liegt nämlich der Knackpunkt. Jeder glaubt nun eine Privatkopie ist immer noch rechtens, aber wenns drauf ankommt, können die Gerichte nun ganz anders entscheiden. Sie brauchen sich nur an den Wortlaut des Gesetzes zu halten.
Nein, §53 Absatz 1 UrhG erlaubt dies. Geändert wurde, dass die Kopier-Vorlage nicht aus offensichtlich rechtswidriger Quelle stammen darf (wie die Gerichte dies dann auslegen werden, steht auf einem anderen Blatt) und dass keine Kopiersperren umgangen werden dürfen (§95a-d). Dies gilt für Texte, Musik, Videos Bilder usw., aber nicht für Software.
Links zum Gesetzestext: §53: http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#53
§95a-d: http://transpatent.com/gesetze/urhg4.html#AIV1
Zitat:
Zitat von honey X
Also objektiv gesehen haben wir selbst dieses Recht verloren. Die verbale Zusage erfolgte nur aufgrund der enormen Empörung in der Bevölkerung, aber entfaltet wie gesagt keine bindende Wirkung auf die Gerichte.
Das Recht wurde zwar faktisch dadurch ausgehöhlt, dass die Musikindustrie defekte CDs verkauft und das als "kopiergeschützt" bezeichnet und das Umgehen von Kopiersperren ist ja illegal. Es fragt sich nur, ob die Gerichte das auch so sehen. Nichts genaues weiß man nicht; aber irgendwelche nicht gesetzlich abgesicherten Zusagen hat das Justizministerium meines Wissens nicht gemacht (und wenn, wäre man beim, um es freundlich auszudrücken, kreativen Umgang mit der Wahrheit unserer derzeitigen Justizministerin, auch sicher nicht ratsam, sich darauf zu verlassen).
Zitat:
Zitat von honey X
Im Übrigen war ein derartiges Recht auch nie vorgesehen. Man führte es aber damals ein, nachdem der Videorecorder seinen Triumph feierte, um die Gerichte vor einer Flut von Klagen zu bewahren. Im Grunde glich es einer Kapitulation.
Blödsinn, das dt. Urheberrecht sah von Anfang an ein solches Recht vor, und es wurde 1968 während der Ausbreitung der Tonbänder in privaten Haushalten eingeführt.
Zitat:
Zitat von honey X
Was Kaufverträge angeht, so braucht man die nicht zu diskutieren. Kauf ist Kauf und von Lizenzverträgen zu trennen. Nicht um Sonst fügen die hersteller in Ihren Lizenzvereinbarungen ein, daß diese mit dem öffnen der Verpackung akzeptiert wird.
Welche null und nichtig sind, denn man kann nach deutschem Recht niemandem im Nachhinein einen Vertrag aufs Auge drücken, nur damit man ein legal erworbenes Gut bestimmungsgemäß benutzen kann, ganz abgesehen davon, dass man in D mit dem Öffnen einer Verpackung überhaupt keinen Vertrag abschließen kann.
Zitat:
Zitat von honey X
Wer also ein Spiel nur kauft und es verpackt in seinem Regal liegen hat, der hat mit den Lizenzvertrag nix am Hut und kann eine ****** Crack auch auf seiner Platte haben, ohne daß man ihm das anlasten kann. Wer jedoch das Spiel installiert und dann diesen Crack benutzt, der verändert die Software und verstößt gegen die Lizenzvereinbarung und somit auch gegen das Gesetz.
Wie gesagt ist die Lizenzvereinbarung pillepalle (es sei denn, Du hast einen anders lautenden Vertrag abgeschlossen), der Crack verträgt sich schlicht nicht mit dem Urheberrechtsgesetz, völlig egal, ob das Programm installiert ist, wo die CD gerade rumliegt und wo der Crack gespeichert ist.
Zitat:
Zitat von honey X
Wenn ein Hersteller später die Nutzung eines Crack vorschlägt, so genehmigt er ihn auch nachträglich. Mit der Folge, daß der Einsatz zwar ursprüglich gegen die Lizenzvereinbarung und das Gesetz verstoßen hat, ab der Genehmigung aber nicht mehr. Diese Genehmigung kann auch jederzeit wiederufen werden. Z.B. konkludent durch das herausbringen eines Patches.
Solange der Rechteinhaber den Crack zur Benutzung vorschlägt, hat man gegen kein Gesetz verstoßen, da der Rechteinhaber nach dem Gesetz eben berechtigt ist, solche Genehmigungen zu erteilen. Und das mit der Lizenz hatten wir ja schon.
Und welches Gericht hat bitte festgestellt, dass eine "Tauschbörse" eine “offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage“ darstellt? Offensichtlich für wen eigentlich? Für die Putzfrau von nebenan, 13-jährige Kinder oder den Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich? Was der Gesetzgeber da angerichtet hat, ist doch an Uneindeutigkeit und fehlender Offensichtlichkeit kaum zu überbieten, wenn sich selbst die Juristen nicht einig sind, wie das Gesetz an dieser Stelle auszulegen ist. Auch der (jetzt Ex-)Chef von Universal Deutschland zieht sehr in Zweifel, was eigentlich "offensichtlich" sein soll:
"...Da fragt man sich, was „offensichtlich illegal“ ist. Sollen die Musik-Piraten kleine Totenköpfe auf ihren Websites zeigen, um sich als kriminell zu outen?..." ( http://archiv.tagesspiegel.de/archiv...873834.asp#art )
Es geht nicht darum, ob die Tauschbörse an sich illegal ist - aber:
Zitat:
Zitat von o. g. Quelle
Im Gesetz heißt es: "Privatkopien von offensichtlich illegalen Quellen sind verboten“. Musiktauschbörsen wie zum Beispiel Kazza, wo Musik kostenlos angeboten wird, sind eine solche offensichtlich illegale Quelle. Der Download von den meisten Tauschbörsen ist damit rechtswidrig.
...
Mit der Neufassung des Gesetzes muss für angebotene Dateien im Internet vom Anbieter die Lizenz für die Distribution im Internet erworben werden. Faktisch ist damit jetzt in jedem Falle die Nutzung von Tauschbörsen illegal, wenn man sich Dateien up/downloaded, die hierfür nicht freigegeben wurden.
Wer nicht die Rechte an der jeweiligen Musik besitzt, darf sie auch nicht anbieten bzw. herunterladen.
Sicherlich ist die Formulierung "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" mehrdeutig - aber hier wird sicher der Gesetzgeber was eindeutigeres finden
Und wenn dieser Herr Renner sagt: Die CD ist seit ihrer Einführung nicht teurer, sondern billiger geworden. Ich gebe aber zu, dass es einen realen und einen gefühlten Preis gibt.
... frage ich mich, warum ich früher CDs für ~ 25 DM bekommen hab und jetzt ~ 15 € hinlege - fühl ich nur falsch???
Und wenn dieser Herr Renner sagt: Die CD ist seit ihrer Einführung nicht teurer, sondern billiger geworden. Ich gebe aber zu, dass es einen realen und einen gefühlten Preis gibt.
... frage ich mich, warum ich früher CDs für ~ 25 DM bekommen hab und jetzt ~ 15 € hinlege - fühl ich nur falsch???
UnoOC
Er meint sicherlich eher "Die CD ist im vergleich zu anderen Artikel, weniger im Preis angestiegen, prozentual gesehen "
Aber nach alter Mantafahrer Manier "Für mich sind CDs net teurer geworden, da ich zu 80% nur LowPrice angebote kaufe von Mail Order Anbietern.
Es geht nicht darum, ob die Tauschbörse an sich illegal ist - aber:
Zitat:
Zitat von o. g. Quelle
Im Gesetz heißt es: "Privatkopien von offensichtlich illegalen Quellen sind verboten“. Musiktauschbörsen wie zum Beispiel Kazza, wo Musik kostenlos angeboten wird, sind eine solche offensichtlich illegale Quelle. Der Download von den meisten Tauschbörsen ist damit rechtswidrig.
...
Mit der Neufassung des Gesetzes muss für angebotene Dateien im Internet vom Anbieter die Lizenz für die Distribution im Internet erworben werden. Faktisch ist damit jetzt in jedem Falle die Nutzung von Tauschbörsen illegal, wenn man sich Dateien up/downloaded, die hierfür nicht freigegeben wurden.
Die Auslegung des Gesetzes durch die o. g. Quelle muss ja nicht von den Gerichten geteilt werden. Ich kann keinen Grund sehen, wieso diese spezielle Auslegung richtig sein sollte.
Zitat:
Zitat von UnoOC
Wer nicht die Rechte an der jeweiligen Musik besitzt, darf sie auch nicht anbieten bzw. herunterladen.
Letzteres ist ja genau der Streitpunkt, Ersteres wird AFAIK von den meisten Juristen genauso gesehen.
Zitat:
Zitat von UnoOC
Sicherlich ist die Formulierung "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" mehrdeutig - aber hier wird sicher der Gesetzgeber was eindeutigeres finden
Bisher ist der Gesetzgeber beim Herumbasteln am UrhG zum alleinigen Nutzen der Rechteverwertungsindustrie nicht so sehr durch Kompetenz aufgefallen, ich bin da nicht so optimistisch.
Zitat:
Zitat von UnoOC
Und wenn dieser Herr Renner sagt: Die CD ist seit ihrer Einführung nicht teurer, sondern billiger geworden. Ich gebe aber zu, dass es einen realen und einen gefühlten Preis gibt.
... frage ich mich, warum ich früher CDs für ~ 25 DM bekommen hab und jetzt ~ 15 € hinlege - fühl ich nur falsch???
Das würde er wahrscheinlich mit der Inflation, der Weltwirtschaftslage, dem Irakkrieg und dem ungünstigen Aszendenten von Sirius begründen. Jedenfalls ist er als Vertreter eben derjenigen Partei, die massiven Interesse daran haben müsste, dass das Gesetz so ausgelegt wird, wie das Deine Quelle macht, nicht davon überzeugt, dass dies rechtlich hinreichend abgesichert ist.
Die Auslegung des Gesetzes durch die o. g. Quelle muss ja nicht von den Gerichten geteilt werden. Ich kann keinen Grund sehen, wieso diese spezielle Auslegung richtig sein sollte.
Wenn du keinen Grund für die Richtigkeit siehst, wärs ja mal interessant, was an dieser Auslegung falsch ist. Biste Jurist??
Zitat:
Zitat von sys3
Letzteres ist ja genau der Streitpunkt, Ersteres wird AFAIK von den meisten Juristen genauso gesehen.
Bei ner Tauschbörse bietet man ja automatisch zumindest dasjenige an, was man gerade herunterlädt - und ist somit Anbieter (was ja verboten ist)
Zitat:
Zitat von sys3
Bisher ist der Gesetzgeber beim Herumbasteln am UrhG zum alleinigen Nutzen der Rechteverwertungsindustrie nicht so sehr durch Kompetenz aufgefallen, ich bin da nicht so optimistisch.
Die Industrie wirds schon sagen, wie sie es haben will
Naja, vielleicht habe ich da auch einiges durcheinandergebracht. War ja schließlich schon ziemlich spät und mit dem neuen Urheberrecht bin ich auch nicht sonderlich vertraut. Hab daher auch angenommen daß eine Privatkopie nicht mehr möglich ist, aber das Gesetz besteht ja immer noch in nahezu gleicher Form. Hätte besser vorher reingeschaut anstatt darauf zu hören, was andere sagen, die das Thema nicht durchgenommen haben. Danke für die Aufklärung.
Es stimmt zwar schon, daß eine Privatkopie von Software erlaubt ist, wie mein Kollege hier das so schon ausformuliert hat, doch die Frage ziele ja auf den ****** Crack und darauf bezog sich meine Antwort hauptsächlich. Zwar gelten die §§95a-95d laut §69a nicht für Computerprogramme, doch handelt es sich bei dem ****** Crack um eine Veränderung des Werks und nicht um eine Kopie, wo §2 i.V.m §14 (eventuell noch §23) sicherlich greifen wird.
Stimme auch dem zu, was den Lizenzveretrag angeht. Man kann jemand nicht nachträglich einen Lizenzvertrag auf´s Auge drücken und ist kein Gegenstand des Kaufvertrages. Ein Hinweis darauf, daß man mit dem öffnen der Verpackung die Lizenzbedingungen akzeptiert, genügt da nicht. Verhält sich im Grunde genauso wie mit den AGBs. Ein Hinweis darauf genügt auch nicht. Sie müssen zudem zugänglich gemacht werden, damit der Käufer noch vor dem Kauf davon Kenntniss nehmen kann. Ansosnten sind die ganzen AGBs nichtig.
Ob ein Lizenzvertrag größtenteils nichtig ist oder nicht, hat aber auf § 14 keine Auswirkung, denn man kann entweder den ganzen Lizenzvertrag oder Teile davon soweit umdeuten, dass der Hersteller nicht wünscht, dass sein Werk verändert wird.
In einem Punkt stimme ich aber meinem Kollegen nicht ganz zu.
Zitat:
honey X hat folgendes geschrieben::
Im Übrigen war ein derartiges Recht auch nie vorgesehen. Man führte es aber damals ein, nachdem der Videorecorder seinen Triumph feierte, um die Gerichte vor einer Flut von Klagen zu bewahren. Im Grunde glich es einer Kapitulation.
Blödsinn, das dt. Urheberrecht sah von Anfang an ein solches Recht vor, und es wurde 1968 während der Ausbreitung der Tonbänder in privaten Haushalten eingeführt.
Die obige Aussage stammt nicht von mir, sondern von einem meiner Profs. Sehe Stichwort: "Tonbänder" Obs nun Videorecorder waren, wie er meinte, oder Tonbänder kommts auf gleiche raus. Die Videokasseten sind auch nur größere "Tonbänder", auf die zusätzlich im gleichen Verfahren Bildinformationen gespeichert werden.
Auf den Unterschied zwischen Einwilligung und Genehmigung will ich hier aber nicht mehr eingehen, doch auf eine eventuelle Grauzone verweisen, die die §§95a-95d auch auf Computerprogramme (insbesondere Spiele)anwendbar machen könnte und einen Verstoß gegen die Umgehung von Schutzmechanismen darstellen könnte, wenn man solche CDs kopiert und sie mit einem Kopierschutz ausgestattet sind.
Mein Augenmerk zielt dabei besonders auf die Videosequenzen und Tonaufnahmen, die in diese Software eingebettet sind. Diese Bestandteile beinhalten keinen ausführbaren Code und zählen im Grunde genommen nicht zu Computerprogrammen nach §69a, wonach §69a Abs.5 hier nicht greift und die §§95a-95d auf diese Teile der Software Anwendung finden.
Die Auslegung des Gesetzes durch die o. g. Quelle muss ja nicht von den Gerichten geteilt werden. Ich kann keinen Grund sehen, wieso diese spezielle Auslegung richtig sein sollte.
Wenn du keinen Grund für die Richtigkeit siehst, wärs ja mal interessant, was an dieser Auslegung falsch ist. Biste Jurist??
IANAL, hatte ich aber schon erwähnt Aufgrund des Gesetzestextes kann ich schlicht nicht erkennen, wieso diese Auslegung richtig (oder auch falsch) sein sollte. Ich behaupte nur, dass die Gesetzeslage eben nicht klar ist und daher frühestens ein Gerichtsurteil klarstellen wird, wie das Gesetz auszulegen ist.
Zitat:
Zitat von UnoOC
Zitat:
Zitat von sys3
Letzteres ist ja genau der Streitpunkt, Ersteres wird AFAIK von den meisten Juristen genauso gesehen.
Bei ner Tauschbörse bietet man ja automatisch zumindest dasjenige an, was man gerade herunterlädt - und ist somit Anbieter (was ja verboten ist)
Anbieten ist ziemlich sicher verboten, aber wenn ich nicht ganz falsch informiert bin, wird das automatische Anbieten von Dateien bei den verschiedenen Tauschbörsen-Programmen unterschiedlich gehandhabt.
Zitat:
Zitat von UnoOC
Zitat:
Zitat von sys3
Bisher ist der Gesetzgeber beim Herumbasteln am UrhG zum alleinigen Nutzen der Rechteverwertungsindustrie nicht so sehr durch Kompetenz aufgefallen, ich bin da nicht so optimistisch.
Die Industrie wirds schon sagen, wie sie es haben will
Die Industrie hat schon lange und lauthals verkündet, was sie haben will. Die dabei gewünschte vollständige Entrechtung der Kunden lässt im Gesetzestext aber noch an Eindeutigkeit fehlen; es scheint mir, als wäre das Justizministerium bisher nicht mutig genug, um offen zu sagen, das es eine rektale Darmuntersuchung bei der Musikindustrie vorzunehmen wünscht.
Anbieten ist ziemlich sicher verboten, aber wenn ich nicht ganz falsch informiert bin, wird das automatische Anbieten von Dateien bei den verschiedenen Tauschbörsen-Programmen unterschiedlich gehandhabt.
Da kenn ich mich net so aus - aber bei eMule isses glaub ich so