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Gebrauchte Software: EuGH verhandelt über Weitergabeverbote

Montag, 05. Mär. 2012 18:08 - [tj]

Am 6. März 2012 verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter Software". Ausgang ist ein Rechtsstreit zwischen Oracle und einem Münchener Gebrauchtsoftwarehändler.

Am Dienstag eröffnet nicht nur die CeBIT 2012 ihre Pforten in Hannover, sondern auch für den Software-Gebrauchtmarkt könnte der Tag richtungsweisend werden, denn der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verhandelt am kommenden Dienstag über die Zulässigkeit des Vertriebs von "gebrauchter Software".

Dazu kam es, nachdem der Softwarehersteller Oracle den inzwischen insolventen Münchener Gebrauchtsoftwarehändler HHS usedSoft GmbH verklagt hat. usedSoft hatte damit geworben, Lizenzen für gebrauchte Oracle-Software anzubieten.

Die Lizenzbedingungen von Oracle verbieten allerdings eine Weitergabe der Nutzungsrechte. Die Vorinstanzen haben die Weitergabeverbote für wirksam erklärt und in dem Angebot von usedSoft eine Verletzung der Urheberrechte Oracles gesehen.

Auf die Revision von usedSoft hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH drei Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die nun verhandelt werden.
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