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Rundfunkbeitrag wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft

Dienstag, 15. Mai. 2018 09:30 - [ar] - Quelle: heise.de

Am Mittwoch, den 16. Mai 2018 wird das Bundesverfassungsgericht die Legitimation des Rundfunkbeitrages prüfen.

Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht erstmals vor das Bundesverfassungsgericht. Nachdem drei Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht haben, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits einen umfangreichen Fragenkatalog dem Bundestag, dem Bundesrat und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geschickt um das Thema von mehreren Seiten betrachten zu können.

Die Beschwerde richtet sich dabei gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, welcher bei der Erhebung des Beitrags unabhängig von den Empfangsgeräten verletzt worden sei. Die mündliche Verhandlung soll nun klären, ob die Eintreibung von acht Milliarden Euro im Jahr durch den Rundfunkbeitrag überhaupt rechtsgültig war.

Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro pro Wohnung, was vor allem Besitzern von Zweitwohnungen benachteiligt. Darüber hinaus wird von den Klägern bemängelt, dass deutlich zu viel Geld in die Kassen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fließt und willkürlich eingesetzt wird.

Rundfunkbeitrag wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft
(Bild: Der Rundfunkbeitrag in Deutschland)

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