Urteilsverkündung in München:
Die beiden Jugendlichen, die einen Rentner in der U-Bahn fast zu Tode prügelten, müssen für lange Zeit hinter Gitter: Serkan A., 21, erhielt zwölf Jahre Haft, Spyridon L., 18, eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren wegen Mordversuchs.
Ich finde dass sie damit mal das richtige Signal gesetzt haben.
Was denkt ihr darüber?
MfG Dookie!
[FONT=Verdana]Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. [/FONT]
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
Absolut richtig diese Urteil, aber was wilst du hören?
Die Frage ist nun wieder, wie wäre geurteilt worden, wenn die Tat von zwei Deutschen begangen worden wären?
Hätte man ahnlich hart und richtig veruteilt? Ich hoffe, ja!
Auch wenn jetzt vielleicht Diskussion über "zu hart Behandlung" von Personen mit Migrationshintergrund aufkocht... alle, die in Deutschland leben sollen mit der gleichen Konsequenz und Härte gemäß der Tat verurteilt werden.
Daher nochmal: Egal ob Deutsche, Einwnaderer oder Ausländer - Absolut richtig imho!
Darf ich mal bitte vorbei?! Das geht nach Kompetenz... Danke! | | | Einmal dachte ich, ich hätte Unrecht. Hab mich aber getäuscht!
"Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören."
Deine Meinung teile ich im Übrigen auch... es ist belanglos welcher Nationalität die Täter angehören, wichtig ist mir nur, dass Menschen die soetwas tun, zum Schutz der Gesellschaft weggesperrt werden - und das für lange Zeit!
Der bisherige Schmusekurs mit Gewaltverbrechern kotzt mich an. Nur leider befürchte ich, dass das Urteil bei einem unbekannten Fall milder ausgefallen wäre...
Ich behaupte mal, dass es gar keinen "Schmusekurs" gibt, sondern die Justiz einfach oft das Pech hat, dass unsere moderne Medizin dafür gesorgt hat, dass das Opfer nicht tot ist.
Zu dumm aber auch....
LG
EDIT:
Und bevor wieder einer ankommt "OMG, _nur_ achteinhalb Jahre!!!111".... vor achteinhalb Jahren hatten die Leute noch Panik, dass der Y2K Bug uns in die Steinzeit katapultiert; das ist eine verdammt lange Zeit finde ich.
@ Dr. Cox: Das klingt zwar böse, aber stimmt. Auch wenn das Opfe das sicher anders sieht.
Zum Strafmaß & der Frage, ob Deutsche genauso behandelt worden wären:
Das Strafmaß reicht von 3 bis 15 Jahren - das Gericht blieb also deutlich unter der Höchststrafe. Sicherlich war es ein Beweggrund, dass sich die Kerle anfangs noch damit gebrüstet haben bzw. ein echtzes Unrechtsbewusstsein vermissen ließen. Erst als es Ernst wurde, zeigten sie plötzlich Reue. Die Ernsthaftigkeit dessen darf man wohl bezweifeln.
Ich denke auch Deutsche wären ähnlich bestraft worden - bei dem aktuellen Thema Jugendgewalt ist es Zeit, mal ein Zeichen zu setzen und den gesetzlichen Spielrahmen auch mal auszunutzen und nicht immer nur nen erhobenen Zeigefinger in Form von Bewährungsstrafen zu verhängen.
UnoOC
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Von mir hätten beide die gleiche Strafe bekommen, ob nun 12 oder 15 Jahre angemessen sind, kann ich nicht beurteilen.
Mich stört aber, dass im Strafrecht andere Altersgrenzen gelten als sonst in der Gesellschaft üblich. Mit 18 bin ich erwachsen- oder gelte als Erwachsener, warum bekommt der eine also nur eine Jugendstrafe? War der zum Tatzeitpunkt noch 17?
Genau genommen habe ich dazu eine noch krassere Meinung, aber die kann man leider nicht umsetzen. Ich hätte die beiden zum Altersheim oder der Familie des Opfers gebracht und dann darf jeder Angehörige mit dem Knüppel zuschlagen, bis sich diese beiden Idioten entschuldigen und um Vergebung betteln.
Uwe, find ich gut!
Ich würde es bei Vergwaltigern und Kinderschändern ähnlich handhaben... Sie zwingen täglich ein Stück ihres besten Stückes abzuhacken.
Aber das sind unagemessene Grausame strafen...
Was allgemein gesagt wurde, bestägie ich... Es ist Zeit Zeichen zu setzen.
Apropos Kinderschänder. In letzter Zeit sehe ich immer öfter an Autos den Aufkleber "Todesstrafe für Kinderschänder".
Wer selber Kinder hat, wird das nachvollziehen können.
Und da meine Eltern mittlerweile auch Rentner sind, reagiere ich inzwischen auch emotionaler auf Fälle, in denen Ältere, Wehrlose oder Behinderte gequält werden.
Hoffentlich finden sich im Knast ein paar Gleichaltrige, mit denen die beiden Assis mal ihre Kräfte messen können.
Von mir hätten beide die gleiche Strafe bekommen, ob nun 12 oder 15 Jahre angemessen sind, kann ich nicht beurteilen.
Mich stört aber, dass im Strafrecht andere Altersgrenzen gelten als sonst in der Gesellschaft üblich. Mit 18 bin ich erwachsen- oder gelte als Erwachsener, warum bekommt der eine also nur eine Jugendstrafe? War der zum Tatzeitpunkt noch 17?
Genau genommen habe ich dazu eine noch krassere Meinung, aber die kann man leider nicht umsetzen. Ich hätte die beiden zum Altersheim oder der Familie des Opfers gebracht und dann darf jeder Angehörige mit dem Knüppel zuschlagen, bis sich diese beiden Idioten entschuldigen und um Vergebung betteln.
Ob Jugendstrafrecht verhängt wird oder nicht entscheidet die Jugendgerichtshilfe, die den geistigen Zustand des Angeklagten einschätzt. Wenn diese den Geisteszustand eines 20-jährigen für jugendlich befindet, so können die Richter (ich glaube) bis zu einem Alter des Angeklagten von 22 Jahren noch das Jugendstrafrecht zur Strafmaßbestimmung heranziehen.
Man korrigiere mich bitte wenn ich falsch liegen sollte.
Dann müßte man aber konsequent sein und dem jungen Erwachsenen mit dem jugendlichen Geisteszustand z.B. das Autofahren untersagen oder vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis eine MPU oder ähnliches verlangen.
Wenn er freiwillig zum Bund gegangen wäre, um in fremden Ländern Leute zu killen, hätte man sicher den Geisteszustand anders bewertet.
Anm. Das sind nur Beispiele und keine pauschale Diffamierung aller Bundeswehrangehörigen, die im Auslanseinsatz sind.
Kurz gesagt: Ich finde diese Regelung überdenkenswert.
Ob Jugendstrafrecht verhängt wird oder nicht entscheidet die Jugendgerichtshilfe, die den geistigen Zustand des Angeklagten einschätzt. Wenn diese den Geisteszustand eines 20-jährigen für jugendlich befindet, so können die Richter (ich glaube) bis zu einem Alter des Angeklagten von 22 Jahren noch das Jugendstrafrecht zur Strafmaßbestimmung heranziehen.
Man korrigiere mich bitte wenn ich falsch liegen sollte.
Korrektur :
Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nicht darüber, welches Strafrecht angewandt wird. Sie gibt diesbezüglich nur eine Empfehlung aufgrund einer Einschätzung des Angeklagten hinsichtlich seiner Entwicklung, seines sozialen Umfeldes etc. Die letzte Entscheidung liegt immer noch beim Gericht. Meist sind es Sozialarbeiter, die bei der Jugendgerichtshilfe tätig sind. Diese haben dem Gericht gegenüber keine Weisungsbefugnis. Sie dürfen nicht einmal Rechtsberatung durchführen, da dies Juristen vorbehalten ist.
Weiterhin wird Jugendstrafrecht im Alter (zur Tatzeit) von 14-17 Jahren angewandt, im Alter von 18-20 Jahren kann Jugendstrafrecht, aber auch Erwachsenenstrafrecht (allgemeines Strafrecht) angewandt werden. In dieser Zeit werden die Jugendlichen als Heranwachsende betrachtet, es ist also so eine Art Übergangszeit = Schonzeit. Ab 21 gilt dann auf jeden Fall das allgemeine Strafrecht.
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Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nicht darüber, welches Strafrecht angewandt wird. Sie gibt diesbezüglich nur eine Empfehlung aufgrund einer Einschätzung des Angeklagten hinsichtlich seiner Entwicklung, seines sozialen Umfeldes etc. Die letzte Entscheidung liegt immer noch beim Gericht. Meist sind es Sozialarbeiter, die bei der Jugendgerichtshilfe tätig sind. Diese haben dem Gericht gegenüber keine Weisungsbefugnis. Sie dürfen nicht einmal Rechtsberatung durchführen, da dies Juristen vorbehalten ist.
Weiterhin wird Jugendstrafrecht im Alter (zur Tatzeit) von 14-17 Jahren angewandt, im Alter von 18-20 Jahren kann Jugendstrafrecht, aber auch Erwachsenenstrafrecht (allgemeines Strafrecht) angewandt werden. In dieser Zeit werden die Jugendlichen als Heranwachsende betrachtet, es ist also so eine Art Übergangszeit = Schonzeit. Ab 21 gilt dann auf jeden Fall das allgemeine Strafrecht.
is schon richtig so...
man verprügelt keinen 76 jährigen alten knacker der sowieso schon probleme mit dem laufen hat. Und dann auch noch zu zweit für eine solche aktion gibts einfach keine mildernde umstände wegen drogen, alkohol oder grauenhafte kindheit blabla das is nur gelaber.
Man hat den mittelfinger auf den weg inen knast ja gesehen, also 100 % schuldfähig die haben gewusst was sie gemacht haben.
Wieso? Ist doch völlig egal, wo dieses Bild zu sehen ist, ob in der "Blöd" oder in der FAZ.
Da wird der Mittelfinger gezeigt, das darf jeder deuten, wie er will.
Nein, denn sie haben den Stinkefinger nicht dem Richter oder Staatsanwalt gezweigt, sondern den Pressevertretern draussen. Und Presse != Justiz. Daran gibts nichts zu deuten finde ich.
Doch, Du machst das ja auch grade. Du sagst, sie erheben diesen Finger gegen die Leute, von denen Du der Meinung bist, dass sie diesen Finger gezeigt bekommen. Du kannst doch aber gar nicht wissen, wer tatsächlich gemeint war. Oder kannst Du in die Gehirne der Fingerheber schauen???
Naja, ich gehe mal davon aus, dass diese Fotos nicht vom Richter gemacht wurden, sondern von der Presse (diese logische Deduktion maße ich mir an, das gebe ich zu)
Ergo gehen die Stinkefinger in Richtung Fotoapparat der Presse.
...
Ergo gehen die Stinkefinger in Richtung Fotoapparat der Presse.
Tja, das ist es ja eben:
Praktisch wohl schon, aber symbolisch auch?
Und weil das nicht so einfach nachweisbar ist, bleibt hier genug Raum für eigenes Deuten.
Ich zum Beispiel fühle mich indirekt auch "gestinkefingert", weil ich der Meinung bin, dass die beiden (obwohl wohl nur ein Finger zusehen ist) alle adressierten, die sie verurteilen. Und zu denen gehöre ich.
Ich zum Beispiel fühle mich indirekt auch "gestinkefingert", weil ich der Meinung bin, dass die beiden (obwohl wohl nur ein Finger zusehen ist) alle adressierten, die sie verurteilen. Und zu denen gehöre ich.
Seh ich auch so. Die zeigen ihn nur der Presse, damit diese die Bilder all denen zeigen, die ihn sehen sollen...
Jo und alles wäre vollkommen egal, wenn die BLÖD Zeitung (und andere Blätter) dem Volk den Finger nicht gleich auf Seite 1 ins Gesicht halten würden. Glaubt ihr diese beiden sind die einzigen, die nach dem Urteil der Presse den Finger zeigen? Natürlich nicht, aber in dem Fall _muss_ es ja aufs Titelblatt... mal wieder viel Aufregung um nichts - hauptsache das ganze kocht noch ein bisschen hoch; verkauft sich die Ausgabe besser.
Mir ist das nicht egal.
Ich bin dankbar dafür, dass ich darüber informiert werde, wenn mir einer oder beide den Finger zeigt. Auch, wenn es auf der ersten Blödseite zu sehen ist.
"Viel Aufregung um nichts" finde ich sehr missverständlich.
Ich verstehe auch überhaupt nicht, warum du dich angegriffen fühlst, nur weil irgendein Stinkefinger in einer Zeitung abgebildet ist.
Mich stört viel eher, dass die Medien sich zu Erfüllungsgehilfen machen und so wirklich jeden "beleidigen", der zufällig an der Kasse am Zeitungsregal vorbeikommt.
Ich verstehe auch überhaupt nicht, warum du dich angegriffen fühlst, nur weil irgendein Stinkefinger in einer Zeitung abgebildet ist.
Warum ich mich angegriffen bzw. beleidigt fühle, steht schon weiter oben.
Zitat:
Zitat von dr_Cox
Mich stört viel eher, dass die Medien sich zu Erfüllungsgehilfen machen und so wirklich jeden "beleidigen", der zufällig an der Kasse am Zeitungsregal vorbeikommt.
Die Medien waren schon immer Erfüllungsgehilfen, das liegt wohl in der Natur der Medien:
Erfüllungsgehilfen, um das Volk zu informieren.
Wie man mit diesen Informationen umgeht, ist schon wieder jedermanns eigene Sache.