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Alt 08.07.2008, 12:15   #1 (permalink)
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Dookie82 wird schon bald berühmt werdenDookie82 wird schon bald berühmt werden

Standard Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Hi zusammen!

Zitat:
Urteilsverkündung in München:
Die beiden Jugendlichen, die einen Rentner in der U-Bahn fast zu Tode prügelten, müssen für lange Zeit hinter Gitter: Serkan A., 21, erhielt zwölf Jahre Haft, Spyridon L., 18, eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren wegen Mordversuchs.
Ich finde dass sie damit mal das richtige Signal gesetzt haben.

Was denkt ihr darüber?



MfG Dookie!
[FONT=Verdana]Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. [/FONT]

Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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Alt 08.07.2008, 12:26   #2 (permalink)
semi-diabolisch
 
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Absolut richtig diese Urteil, aber was wilst du hören?

Die Frage ist nun wieder, wie wäre geurteilt worden, wenn die Tat von zwei Deutschen begangen worden wären?
Hätte man ahnlich hart und richtig veruteilt? Ich hoffe, ja!

Auch wenn jetzt vielleicht Diskussion über "zu hart Behandlung" von Personen mit Migrationshintergrund aufkocht... alle, die in Deutschland leben sollen mit der gleichen Konsequenz und Härte gemäß der Tat verurteilt werden.

Daher nochmal: Egal ob Deutsche, Einwnaderer oder Ausländer - Absolut richtig imho!
War mein Post nützlich für dich? Ein Danke oder eine Bewertung sind immer schön.
Teilnehmer der Initiative "User verbessern Qualität im Forum" | Meine Systeme

Darf ich mal bitte vorbei?! Das geht nach Kompetenz... Danke! | | | Einmal dachte ich, ich hätte Unrecht. Hab mich aber getäuscht!
"Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören."

[EID]-Mr.GiZMO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 12:41   #3 (permalink)
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Zitat:
aber was wilst du hören?
Eure Meinung...


Deine Meinung teile ich im Übrigen auch... es ist belanglos welcher Nationalität die Täter angehören, wichtig ist mir nur, dass Menschen die soetwas tun, zum Schutz der Gesellschaft weggesperrt werden - und das für lange Zeit!


Der bisherige Schmusekurs mit Gewaltverbrechern kotzt mich an. Nur leider befürchte ich, dass das Urteil bei einem unbekannten Fall milder ausgefallen wäre...


MfG!
Dookie82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 14:22   #4 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Ich behaupte mal, dass es gar keinen "Schmusekurs" gibt, sondern die Justiz einfach oft das Pech hat, dass unsere moderne Medizin dafür gesorgt hat, dass das Opfer nicht tot ist.
Zu dumm aber auch....

LG

EDIT:
Und bevor wieder einer ankommt "OMG, _nur_ achteinhalb Jahre!!!111".... vor achteinhalb Jahren hatten die Leute noch Panik, dass der Y2K Bug uns in die Steinzeit katapultiert; das ist eine verdammt lange Zeit finde ich.
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 14:35   #5 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
Benutzerbild von UnoOC
 

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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

@ Dr. Cox: Das klingt zwar böse, aber stimmt. Auch wenn das Opfe das sicher anders sieht.

Zum Strafmaß & der Frage, ob Deutsche genauso behandelt worden wären:
Das Strafmaß reicht von 3 bis 15 Jahren - das Gericht blieb also deutlich unter der Höchststrafe. Sicherlich war es ein Beweggrund, dass sich die Kerle anfangs noch damit gebrüstet haben bzw. ein echtzes Unrechtsbewusstsein vermissen ließen. Erst als es Ernst wurde, zeigten sie plötzlich Reue. Die Ernsthaftigkeit dessen darf man wohl bezweifeln.

Ich denke auch Deutsche wären ähnlich bestraft worden - bei dem aktuellen Thema Jugendgewalt ist es Zeit, mal ein Zeichen zu setzen und den gesetzlichen Spielrahmen auch mal auszunutzen und nicht immer nur nen erhobenen Zeigefinger in Form von Bewährungsstrafen zu verhängen.


UnoOC
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Alt 08.07.2008, 15:15   #6 (permalink)
Heimkehrer
 
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Von mir hätten beide die gleiche Strafe bekommen, ob nun 12 oder 15 Jahre angemessen sind, kann ich nicht beurteilen.
Mich stört aber, dass im Strafrecht andere Altersgrenzen gelten als sonst in der Gesellschaft üblich. Mit 18 bin ich erwachsen- oder gelte als Erwachsener, warum bekommt der eine also nur eine Jugendstrafe? War der zum Tatzeitpunkt noch 17?

Genau genommen habe ich dazu eine noch krassere Meinung, aber die kann man leider nicht umsetzen. Ich hätte die beiden zum Altersheim oder der Familie des Opfers gebracht und dann darf jeder Angehörige mit dem Knüppel zuschlagen, bis sich diese beiden Idioten entschuldigen und um Vergebung betteln.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
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Raffnix (09.07.2008)
Alt 08.07.2008, 15:22   #7 (permalink)
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Uwe, find ich gut!
Ich würde es bei Vergwaltigern und Kinderschändern ähnlich handhaben... Sie zwingen täglich ein Stück ihres besten Stückes abzuhacken.

Aber das sind unagemessene Grausame strafen...

Was allgemein gesagt wurde, bestägie ich... Es ist Zeit Zeichen zu setzen.
[EID]-Mr.GiZMO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 15:30   #8 (permalink)
Heimkehrer
 
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Apropos Kinderschänder. In letzter Zeit sehe ich immer öfter an Autos den Aufkleber "Todesstrafe für Kinderschänder".
Wer selber Kinder hat, wird das nachvollziehen können.

Und da meine Eltern mittlerweile auch Rentner sind, reagiere ich inzwischen auch emotionaler auf Fälle, in denen Ältere, Wehrlose oder Behinderte gequält werden.

Hoffentlich finden sich im Knast ein paar Gleichaltrige, mit denen die beiden Assis mal ihre Kräfte messen können.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 17:08   #9 (permalink)
EoN
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Zitat:
Zitat von Uwe64LE Beitrag anzeigen
Von mir hätten beide die gleiche Strafe bekommen, ob nun 12 oder 15 Jahre angemessen sind, kann ich nicht beurteilen.
Mich stört aber, dass im Strafrecht andere Altersgrenzen gelten als sonst in der Gesellschaft üblich. Mit 18 bin ich erwachsen- oder gelte als Erwachsener, warum bekommt der eine also nur eine Jugendstrafe? War der zum Tatzeitpunkt noch 17?

Genau genommen habe ich dazu eine noch krassere Meinung, aber die kann man leider nicht umsetzen. Ich hätte die beiden zum Altersheim oder der Familie des Opfers gebracht und dann darf jeder Angehörige mit dem Knüppel zuschlagen, bis sich diese beiden Idioten entschuldigen und um Vergebung betteln.
Ob Jugendstrafrecht verhängt wird oder nicht entscheidet die Jugendgerichtshilfe, die den geistigen Zustand des Angeklagten einschätzt. Wenn diese den Geisteszustand eines 20-jährigen für jugendlich befindet, so können die Richter (ich glaube) bis zu einem Alter des Angeklagten von 22 Jahren noch das Jugendstrafrecht zur Strafmaßbestimmung heranziehen.
Man korrigiere mich bitte wenn ich falsch liegen sollte.
EoN ist offline   Mit Zitat antworten
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Uwe64LE (08.07.2008)
Alt 08.07.2008, 17:15   #10 (permalink)
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Dann müßte man aber konsequent sein und dem jungen Erwachsenen mit dem jugendlichen Geisteszustand z.B. das Autofahren untersagen oder vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis eine MPU oder ähnliches verlangen.
Wenn er freiwillig zum Bund gegangen wäre, um in fremden Ländern Leute zu killen, hätte man sicher den Geisteszustand anders bewertet.

Anm. Das sind nur Beispiele und keine pauschale Diffamierung aller Bundeswehrangehörigen, die im Auslanseinsatz sind.

Kurz gesagt: Ich finde diese Regelung überdenkenswert.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 20:58   #11 (permalink)
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Benutzerbild von disbelief
 

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disbelief ist ein sehr geschätzer Menschdisbelief ist ein sehr geschätzer Menschdisbelief ist ein sehr geschätzer Mensch

Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Zitat:
Zitat von EoN Beitrag anzeigen
Ob Jugendstrafrecht verhängt wird oder nicht entscheidet die Jugendgerichtshilfe, die den geistigen Zustand des Angeklagten einschätzt. Wenn diese den Geisteszustand eines 20-jährigen für jugendlich befindet, so können die Richter (ich glaube) bis zu einem Alter des Angeklagten von 22 Jahren noch das Jugendstrafrecht zur Strafmaßbestimmung heranziehen.
Man korrigiere mich bitte wenn ich falsch liegen sollte.
Korrektur :

Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nicht darüber, welches Strafrecht angewandt wird. Sie gibt diesbezüglich nur eine Empfehlung aufgrund einer Einschätzung des Angeklagten hinsichtlich seiner Entwicklung, seines sozialen Umfeldes etc. Die letzte Entscheidung liegt immer noch beim Gericht. Meist sind es Sozialarbeiter, die bei der Jugendgerichtshilfe tätig sind. Diese haben dem Gericht gegenüber keine Weisungsbefugnis. Sie dürfen nicht einmal Rechtsberatung durchführen, da dies Juristen vorbehalten ist.

Weiterhin wird Jugendstrafrecht im Alter (zur Tatzeit) von 14-17 Jahren angewandt, im Alter von 18-20 Jahren kann Jugendstrafrecht, aber auch Erwachsenenstrafrecht (allgemeines Strafrecht) angewandt werden. In dieser Zeit werden die Jugendlichen als Heranwachsende betrachtet, es ist also so eine Art Übergangszeit = Schonzeit. Ab 21 gilt dann auf jeden Fall das allgemeine Strafrecht.
Sollte mein Beitrag hilfreich gewesen sein, könnt ihr ihn gerne bewerten (klick auf Waage-Symbol).

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Geändert von disbelief (08.07.2008 um 21:12 Uhr)
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Alt 09.07.2008, 09:41   #12 (permalink)
EoN
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EoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Zitat:
Zitat von disbelief Beitrag anzeigen
Korrektur :

Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nicht darüber, welches Strafrecht angewandt wird. Sie gibt diesbezüglich nur eine Empfehlung aufgrund einer Einschätzung des Angeklagten hinsichtlich seiner Entwicklung, seines sozialen Umfeldes etc. Die letzte Entscheidung liegt immer noch beim Gericht. Meist sind es Sozialarbeiter, die bei der Jugendgerichtshilfe tätig sind. Diese haben dem Gericht gegenüber keine Weisungsbefugnis. Sie dürfen nicht einmal Rechtsberatung durchführen, da dies Juristen vorbehalten ist.

Weiterhin wird Jugendstrafrecht im Alter (zur Tatzeit) von 14-17 Jahren angewandt, im Alter von 18-20 Jahren kann Jugendstrafrecht, aber auch Erwachsenenstrafrecht (allgemeines Strafrecht) angewandt werden. In dieser Zeit werden die Jugendlichen als Heranwachsende betrachtet, es ist also so eine Art Übergangszeit = Schonzeit. Ab 21 gilt dann auf jeden Fall das allgemeine Strafrecht.
Danke für die Richtigstellung
EoN ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2008, 20:30   #13 (permalink)
PC Schrauber
 

Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 111

ceri0s wird schon bald berühmt werden

Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

is schon richtig so...
man verprügelt keinen 76 jährigen alten knacker der sowieso schon probleme mit dem laufen hat. Und dann auch noch zu zweit für eine solche aktion gibts einfach keine mildernde umstände wegen drogen, alkohol oder grauenhafte kindheit blabla das is nur gelaber.
Man hat den mittelfinger auf den weg inen knast ja gesehen, also 100 % schuldfähig die haben gewusst was sie gemacht haben.

[IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/ceri0s/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot.jpg[/IMG][IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/ceri0s/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot-1.jpg[/IMG][IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/ceri0s/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot-2.jpg[/IMG][IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/ceri0s/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot-3.jpg[/IMG]



WTF was macht das in meinem post? ^^
ceri0s ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 17:27   #14 (permalink)
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Benutzerbild von Justus Jonas
 

Registriert seit: 22.06.2005
Beiträge: 444

Justus Jonas sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreJustus Jonas sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Zitat:
Zitat von ceri0s Beitrag anzeigen
Man hat den mittelfinger auf den weg inen knast ja gesehen, also 100 % schuldfähig die haben gewusst was sie gemacht haben.
Na, zuviel "BILD" gelesen?
Justus Jonas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 19:05   #15 (permalink)
Mayday 2023
 
Benutzerbild von Raffnix
 

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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Wieso? Ist doch völlig egal, wo dieses Bild zu sehen ist, ob in der "Blöd" oder in der FAZ.
Da wird der Mittelfinger gezeigt, das darf jeder deuten, wie er will.

User Tracking ist kein Bagatelldelikt!
Hopfen und Malz erleichtern die Balz!


Raffnix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 19:24   #16 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Nein, denn sie haben den Stinkefinger nicht dem Richter oder Staatsanwalt gezweigt, sondern den Pressevertretern draussen. Und Presse != Justiz. Daran gibts nichts zu deuten finde ich.

LG
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 19:40   #17 (permalink)
Mayday 2023
 
Benutzerbild von Raffnix
 

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Raffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Doch, Du machst das ja auch grade. Du sagst, sie erheben diesen Finger gegen die Leute, von denen Du der Meinung bist, dass sie diesen Finger gezeigt bekommen. Du kannst doch aber gar nicht wissen, wer tatsächlich gemeint war. Oder kannst Du in die Gehirne der Fingerheber schauen???
Raffnix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 20:10   #18 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Naja, ich gehe mal davon aus, dass diese Fotos nicht vom Richter gemacht wurden, sondern von der Presse (diese logische Deduktion maße ich mir an, das gebe ich zu)
Ergo gehen die Stinkefinger in Richtung Fotoapparat der Presse.
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 20:29   #19 (permalink)
Mayday 2023
 
Benutzerbild von Raffnix
 

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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Zitat:
Zitat von dr_Cox Beitrag anzeigen
...
Ergo gehen die Stinkefinger in Richtung Fotoapparat der Presse.
Tja, das ist es ja eben:
Praktisch wohl schon, aber symbolisch auch?
Und weil das nicht so einfach nachweisbar ist, bleibt hier genug Raum für eigenes Deuten.
Ich zum Beispiel fühle mich indirekt auch "gestinkefingert", weil ich der Meinung bin, dass die beiden (obwohl wohl nur ein Finger zusehen ist) alle adressierten, die sie verurteilen. Und zu denen gehöre ich.
Raffnix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 20:33   #20 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von kanonenfutter
 

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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Zitat:
Zitat von Raffnix Beitrag anzeigen
Ich zum Beispiel fühle mich indirekt auch "gestinkefingert", weil ich der Meinung bin, dass die beiden (obwohl wohl nur ein Finger zusehen ist) alle adressierten, die sie verurteilen. Und zu denen gehöre ich.
Seh ich auch so. Die zeigen ihn nur der Presse, damit diese die Bilder all denen zeigen, die ihn sehen sollen...

mfg
kanonenfutter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 20:40   #21 (permalink)
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Benutzerbild von dr_Cox
 

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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
dr_Cox kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Jo und alles wäre vollkommen egal, wenn die BLÖD Zeitung (und andere Blätter) dem Volk den Finger nicht gleich auf Seite 1 ins Gesicht halten würden. Glaubt ihr diese beiden sind die einzigen, die nach dem Urteil der Presse den Finger zeigen? Natürlich nicht, aber in dem Fall _muss_ es ja aufs Titelblatt... mal wieder viel Aufregung um nichts - hauptsache das ganze kocht noch ein bisschen hoch; verkauft sich die Ausgabe besser.
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 21:25   #22 (permalink)
Mayday 2023
 
Benutzerbild von Raffnix
 

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Raffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Mir ist das nicht egal.
Ich bin dankbar dafür, dass ich darüber informiert werde, wenn mir einer oder beide den Finger zeigt. Auch, wenn es auf der ersten Blödseite zu sehen ist.
"Viel Aufregung um nichts" finde ich sehr missverständlich.
Raffnix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 21:34   #23 (permalink)
Coxito ergo sum
 
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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Ich verstehe auch überhaupt nicht, warum du dich angegriffen fühlst, nur weil irgendein Stinkefinger in einer Zeitung abgebildet ist.

Mich stört viel eher, dass die Medien sich zu Erfüllungsgehilfen machen und so wirklich jeden "beleidigen", der zufällig an der Kasse am Zeitungsregal vorbeikommt.
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 21:46   #24 (permalink)
Mayday 2023
 
Benutzerbild von Raffnix
 

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Raffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer AnblickRaffnix ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Zitat:
Zitat von dr_Cox Beitrag anzeigen
Ich verstehe auch überhaupt nicht, warum du dich angegriffen fühlst, nur weil irgendein Stinkefinger in einer Zeitung abgebildet ist.
Warum ich mich angegriffen bzw. beleidigt fühle, steht schon weiter oben.
Zitat:
Zitat von dr_Cox Beitrag anzeigen
Mich stört viel eher, dass die Medien sich zu Erfüllungsgehilfen machen und so wirklich jeden "beleidigen", der zufällig an der Kasse am Zeitungsregal vorbeikommt.
Die Medien waren schon immer Erfüllungsgehilfen, das liegt wohl in der Natur der Medien:
Erfüllungsgehilfen, um das Volk zu informieren.
Wie man mit diesen Informationen umgeht, ist schon wieder jedermanns eigene Sache.
Raffnix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 21:47   #25 (permalink)
TPC Rampensau
 
Benutzerbild von borsti
 

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borsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblickborsti ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Urteil im U-Bahnschlägerprozess

Ich sehe das auf eine ähnliche Art wie Raffnix.
Der Stinkefinger wurde ja gewiss nicht gezeigt weil das Blitzlicht der Presse nervte oder Ähnliches.

Es war ein Ausdruck ihrer Auffassung zu dem Thema und ihrer Verurteilung, sie sehen keine Schuld ein, bzw sehen sich mindestens zu hart bestraft.
borsti ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
ubahnschlägerprozess, urteil


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