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Google Glass: Weiterverkauf verboten, Verschenken nur nach Erlaubnis

Donnerstag, 18. Apr. 2013 14:10 - [tj] - Quelle: spiegel.de

Google verkauft seine Datenbrille Glass zu abstrusen Bedingungen. Kein Verkauf erlaubt. Verschenken nur mit Erlaubnis des Internetgigantens.

Das ein digital erworbenes Computer-Spiel letztendlich nicht mehr ist, als ein unbegrenztes Abonnement, dass dürften die meisten Spieler längst verstanden haben und das Thema auch mehr oder weniger zu den Akten gelegt zu haben. Doch wenn man ein körperlich existentes Produkt für knapp 1500 US-Dollar erwirbt, sollte man meinen, damit machen zu können, was man möchte.

Nicht so jedoch bei Google. Wie aus den Nutzungsbedingungen von der Datenbrille Google Glass hervorgeht, darf ein Käufer die Brille in keinster Weise kommerziell nutzen, nicht einmal der Weiterverkauf ist demnach zulässig. Verschenken darf man die Brille zwar, aber nur nachdem man dies bei Google angemeldet hat.

Zudem behält sich Google das Recht vor, die Brille zu deaktivieren, sollte der Nutzer gegen die Bedingungen verstoßen. Dabei könnte bereits das Verleihen der Brille zu einer Deaktivierung führen.
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