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eBay: Verkäufer mit Top-Bewertung müssen einmonatiges Widerrufsrecht anbieten

Donnerstag, 01. Aug. 2013 13:52 - [tj] - Quelle: heise.de

Das Online-Auktionshaus eBay hat die Bestimmungen für Verkäufer mit Top-Bewertungen früher geändert als geplant. Mehr Rechte für Käufer.

Die ursprünglich für Herbst geplanten Änderungen bei den Bestimmungen für das Gütezeichen "Verkäufer mit Top-Bewertung" gelten bereits ab dem 1. August 2013. Demnach müssen Verkäufer, die das Gütezeichen verwenden möchten ihren Kunden ab dem genannten Stichtag ein einmonatiges Widerrufsrecht zugestehen. Bisher genügt es, dass Verkäufer ihren Kunden eine 14-tägige Widerrufsfrist einräumen. Das Onlineauktionshaus erhofft sich dadurch vor allem eine Stärkung des Käuferschutzes.

Weiterhin müssen Verkäufer mit Gütezeichen in Zukunft eine schnellere Bearbeitungszeit garantieren. Demnach muss die Bestellung in Zukunft innerhalb eines Tages bearbeitet werden. Auch bei den Versandmethoden wird sich was ändern: Mindestens eine Versandoption muss kostenlos sein. Dazu soll ein Expressversand angeboten werden, mit dem die Ware innerhalb von zwei Werktagen beim Kunden eintrifft. Der Expressversand muss nicht kostenlos sein.

Artikel die nach dem neuen Standard für Verkäufer mit Top-Bewertungen verkauft werden, werden mit einem 20-Prozent-Rabatt auf die eBay-Provision belohnt.

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