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Hotspot-Zwang für Kunden: Klage gegen Unitymedia eingereicht

Freitag, 10. Jun. 2016 08:38 - [tj] - Quelle: Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale NRW hat Klage gegen Unitymedia eingereicht, da das Unternehmen die Router seiner Kunden für öffentliche WLAN-Hotspots nutzen möchte.

Mit Hilfe der Router seiner Kunden möchte Unitymdia ein umspannendes WLAN-Netzwerk aufspannen. Dafür soll bei den Kunden-Routern ein zweites WLAN-Signal aktiviert werden, das ein vom Hausnetz abgetrenntes WLAN aufbaut, das dann als öffentlicher Hotspot dienen soll. Die Verbraucherschützer bemängeln in ihrer Klage vor allem das Opt-Out-Verfahren, dass vorsieht, dass Kunden, die nicht an dem Projekt teilnehmen und Teil eines öffentlichen Netzwerks werden möchten, Widerspruch bei Unitymedia einlegen müssen.

Zwar begrüßt die Verbraucherzentrale NRW prinzipiell das Bestreben von Unitymedia ein öffentliches WLAN-Netzwerk aufzuspannen, doch könne dies nur nach einer expliziten Zustimmung der Nutzer erfolgen. Sie fordert also statt dem Opt-Out-Verfahren ein Opt-In-Verfahren.

Zuvor hatten die Verbraucherschützer Unitymedia abgemahnt und zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Da das Unternehmen diese jedoch nicht unterzeichnet hatte, hat die Verbraucherzentrale NRW nun den Klageweg eingeschlagen.

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