Apple hat eine bedeutende Niederlage erlitten, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat, dass der Technologiekonzern 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen muss. Diese Entscheidung hebt ein früheres Urteil zugunsten des Unternehmens auf.

Der Fall geht auf das Jahr 2016 zurück, als die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager feststellte, dass Irland Apple illegale Steuervergünstigungen gewährt hatte, die zu einem effektiven Steuersatz von weniger als einem Prozent führten. Der EuGH bestätigte nun endgültig die Entscheidung der Europäischen Kommission, dass Irland Apple unrechtmäßige Beihilfen gewährt habe, die zurückgefordert werden müssen.
Ein unteres Gericht hatte 2020 die Anordnung der Kommission aufgehoben, doch die Entscheidung des EuGH, dieses Urteil zu kippen, fiel überraschend eindeutig aus. Apple-CEO Tim Cook hatte die Position der Kommission zuvor als „völligen politischen Unsinn“ abgetan. Am Dienstag erklärte das Unternehmen, die EU versuche, die Regeln rückwirkend zu ändern und ignoriere, dass die Einkünfte bereits in den USA besteuert worden seien.
Vestager bezeichnete das Urteil als „Sieg für die Kommission“ und betonte, dass es auch ein Sieg für den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und die Steuergerechtigkeit sei. Das irische Finanzministerium erklärte, man werde das Urteil prüfen, betonte jedoch, dass Irland keine bevorzugte Steuerbehandlung für Unternehmen oder Steuerzahler gewähre.
Der Fall wurde in ganz Europa aufmerksam verfolgt, da er als Wendepunkt in den Steuerangelegenheiten der großen Technologieunternehmen gilt. Die Bemühungen der EU, die Steuerabsprachen zwischen Unternehmen und Mitgliedstaaten zu untersuchen, hatten zuvor Rückschläge erlitten. So gewann Amazon im vergangenen Jahr einen Rechtsstreit über seine Steuerregelungen in Luxemburg, und auch Starbucks konnte sich in einem ähnlichen Fall gegen die Niederlande durchsetzen.
Der EuGH bestätigte jedoch am Dienstag die ursprüngliche Feststellung der Kommission, dass Apples Steuerstruktur in Irland, die die Gewinne aus den Lizenzen für geistiges Eigentum ausschloss, staatliche Beihilfen darstellte. Apple beendete daraufhin seine „Double Irish“-Struktur, nachdem Irland 2015 die Gesetzeslücke geschlossen hatte. Inzwischen gilt in vielen Ländern ein neuer globaler Mindeststeuersatz von 15 Prozent auf Unternehmensgewinne.
