Zwar Missmutig aber gehorsam hat Google das EU-Urteil über das Recht des Vergessens umgesetzt, doch nun holt das US-Unternehmen offenbar zum Gegenschlag aus. Wie die britischen Tageszeitung The Guardian berichtet, plant Google einen Hinweis auf gelöschte Sucheinträge. Diese sollen am Ende einer Seite eingeblendet werden, wenn nach Informationen gesucht werden, die aufgrund eines Löschantrages nicht verlinkt werden dürfen. Google könnte auf diese Weise auf subtile Art und Weise das Recht von der Suchmaschine vergessen zu werden unterlaufen. Zwar setzt Google möglicherweise auch mit dem Hinweis die EU-Regelung zu Genüge um, zugleich drängt das US-Unternehmen Personen, die das Recht in Anspruch nehmen in eine möglicherweise dubiose Ecke.
Jedenfalls dürfet das Interesse Neugieriger erst recht geweckt sein, wenn eine Meldung auftaucht, das Informationen gezielt auf Antrag gelöscht wurden. Schnell kann in solchen Fälen die Frage aufkommen, was der Antragsteller wohl zu verheimlichen hat.
Es wird spannend, wie die EU auf das Katz-und-Maus-Spiel von Google reagiert und wie weit die Geduld mit der Suchmaschine in Europa reicht. Die EU-Politik positioniert sich zunehmend kritisch gegenüber Googles Datensammelwut.