Wie jetzt bekannt wurde, will Bundeskabinett aber weiterhin an dem geplanten Gesetzt festhalten. Dem Bundestag kann der Gesetzentwurf also trotz Einwand des Bundesrats vorgelegt werden.
Da die Abschaffung des Router-Zwangs sogar im Koalitionsvertrag festgehalten ist, wird nicht erwartet, dass das Gesetz auf dieser Ebene noch einmal hinterfragt oder gekippt wird.
Wann genau die Umsetzung des Gesetztes dann durchgeführt werden kann, ist bislang noch nicht genau abzusehen. Eventuell kann die geplante Frist im Februar 2016 sogar noch eingehalten werden.
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