Der europäische Gerichtshof stärkt die Upload- und Streaming-Plattformen mit einem neuen Urteil zum Filesharing.
Die Anbieter von Web-Hosting, Streaming- oder anderen Plattformen sind pauschal nicht für die Inhalte ihre Nutzer verantwortlich.
Dies gilt auch bei der Verletzung von Urheberrechten, wenn diese dem Betreiber noch nicht gemeldet worden sind. Werden mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen allerdings gemeldet, müssen die Plattformen darauf ausgelegt sein, diese zeitnah zu prüfen und zu entfernen.
Nach Auffassung des EUGH können die Plattformen aber nicht alle Inhalte kontrollieren, weshalb sie auch nicht haftbar gemacht werden können. Vor allem Streaming-Plattformen, welche kostenlose Uploads anbieten, wie etwa YouTube müssen sich immer wieder mit der Problematik von Urheberrechtsverletzungen auseinandersetzen. Mit dem Aufbau des Content-ID-Systems, welche auch als Upload-Filter bezeichnet wird, könnte sich die Regelungen im August allerdings noch einmal ändern.
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