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T-Online darf IP-Adressen nicht speichern

Freitag, 01. Jul. 2005 20:24 - [jp] - Quelle: heise online

Das Urteil des Amtsgericht Darmstadt dürfte viele interessieren. Das Gericht hat entschieden, dass die Praxis von T-Online, die IP-Adressen der User bis 80 Tage nach Rechnungsstellung zu speichern, den Datenschutzbestimmungen widerspricht. Über die IP-Adresse ist jeder Surfer identifizierbar.

Wie die Kollegen bei heise online ausführen, hat T-Online angegeben, dass die Speicherung der IP-Adressen für die Abrechnung erforderlich sei.

Dass dem nicht so ist, zeigen andere Provider, die gänzlich auf die Speicherung der bei Einwahl dynamisch zugewiesenen Adresse verzichten. Das Gericht hat das ebenso gesehen.

Gegen das Urteil, zu welchem die schriftliche Begründung noch aussteht, kann Berufung eingelegt werden. Es ist zu erwarten, dass T-Online dieses auch tut - warum sonst hätte man sich sonst auf einen Rechtsstreit einlassen sollen?

Die große Frage jedoch ist, wieso T-Online diese Daten unbedingt speichern möchte. Aus Gründen der Abrechnung scheint dies ja nun nicht der Fall zu sein.

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