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Bagatellgrenze für private Kopien

Mittwoch, 21. Dez. 2005 08:55 - [al] - Quelle: Spiegel Online

In der zweiten Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes reagiert Justizministerin Brigitte Zypries auf die Befürchtungen der Bürger und Konsumenten und Datenschützer und plädiert für eine "Bagatell-Regelung" beim Kopieren von Filmen und Musik.

Die Justizministerin macht einen Gesetzesvorschlag, dass Kopien straffrei bleiben, wenn sie "nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" hergestellt werden.
Diese Regelung soll einerseits die Staatsanwaltschaft und Strafverfolgungsbehörden entlasten, die dann erst ab einer bestimmten Anzahl an illegal angebotenen Musikstücken zu ermitteln beginnen.

Der Verband der Filmverleiher (VdF) befürchtet, "dass aus Sicht des Gesetzgebers das Mitschneiden aktueller Kinofilme im Kinosaal zunächst straffrei wäre" und man befürchte einen Freibrief für Kopierer von urheberrechtlich geschützen Werken.
VdF-Geschäftsführer Johannes Klingsporn wirft der Justizministerin "eine absurde Schwächung der Rechtsverfolgung sowie eine Legalisierung von Milliarden von Raubkopien" vor.

Wie Spiegel Online berichtet, wollen vor "allem der Dachverband der europäischen Musikindustrie (IFPI) und der europäische Verlegerverband (EPC) schärfer gegen Filesharer und Raubkopierer vorgehen."

Die Lobby der Musik- und Filmindustrie hat großen Einfluss und so wird eng mit der Europäischen Kommision zusammen gearbeitet, um Verschärfungen des Strafrechts im Sinne der Industrie zu erreichen.
" Die Zero Tolerance gegenüber der Piraterie ist Musik in unseren Ohren", sagt John Kennedy, Chairman der europäischen Musikindustrie (IFPI).

Keine generelle Kriminalisierung

Auf der anderen Seite stehen Datenschutz, Konsumentenrechte und der Schutz Privatsphäre. Jim Murray, Direktor des europäischen Dachverbands der Verbraucherschützer (BEUC) äußert sich wie folgt: "Die Industrie besteht auf der Information oder besser auf der Falschinformation der Kunden, was sie in der digitalen Welt nicht tun dürfen. [...] Wir glauben, dass es höchste Zeit ist den Konsumenten Grundrechte in der digitalen Welt zu garantieren und ihnen zu sagen, was sie mit ihrer Hardware und ihren Inhalten tun dürfen."

TweakPC-Kommentar:

Der Käufer wird zur Zeit gegängelt und fast bestraft, dass er sich legal verhält und Geld ausgibt für Film- und Musikwerke.
Gehe ich ins Kino und zahle den Eintritt, heißt es "Raubkopierer sind Verbrecher". Leihe ich eine DVD, heißt es nach Einlegen der Silberscheibe wie schlimm illegale Kopien von Filmen sind und dafür zahle ich Leihgebühr? Nachdem ich 17 EUR für eine DVD hingelegt habe, darf ich mir anhöhren, dass Herunterladen von urheberrechtlich geschützen Material böse, böse, böse ist.

Kampagnen wie "Raubkopierer sind Verbrecher" müssen aufhören, denn sie unterstellen dem Konsumenten unverschämterweise einfach Raub.

"Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." (§ 249,1 StGB)

Bin ich beispielsweise für die Filmindustrie nur ein potenzieller Verbrecher? Ich dachte ich bin König als Kunde?

Als wäre es nicht bereits genug, zahlen die letzten braven Filmegänger zudem die "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne auch noch selbst, denn diese wird von der deutschen Filmförderung mitfinanziert.

Was will uns die Filmindustrie nun sagen? Ihr seid so dumm, dass ihr noch Geld ausgibt, wo es im Internet alles umsonst gibt, kein Kopierschutz und kein Regionalcode stört und man nicht kriminalisiert wird als Verbrecher?

Dies passiert wohl, wenn die Filmindustrie denkt, dass der Kunde nur potentieller Verbrecher ist.

Danke an Herrn Gerald Himmelein (ct Redakteur) für die Inspiration zu diesem Text.
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