Datenschutz: Überwachung ausschließlich für schwere Straftaten
Freitag, 07. Dez. 2007 10:05 - [fs]
Das Bundesinnenministerium begründet die Vorratsdatenspeicherung damit, schwere Straftaten besser überwachen zu können. Ist dies wirklich der Fall?
Behauptung: Die Überwachung erfolgt ausschließlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten.
Falsch. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kommt immer wieder vor.
Fälle
wie die Journalistenbespitzelung durch den BND zeigen immer wieder,
dass Sicherheitsgesetze missbraucht werden. Neben Journalisten haben
auch staatskritische Aktivisten wie Globalisierungskritiker mit
Missbrauch zu rechnen. Weil staatskritische Journalisten und Aktivisten
zu unser aller Nutzen handeln, sollte uns ihre Freiheit nicht
gleichgültig sein.
Das Bundesverfassungsgericht warnt: „Die
Befürchtung einer Überwachung mit der Gefahr einer Aufzeichnung,
späteren Auswertung, etwaigen Übermittlung und weiteren Verwendung
durch andere Behörden kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in
der Kommunikation, zu Kommunikationsstörungen und zu
Verhaltensanpassungen […] führen.“ Die ehemalige Präsidentin des
Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Limbach, wird noch
deutlicher: „Eine demokratische politische Kultur lebt von der
Meinungsfreude und dem Engagement der Bürger. Das setzt Furchtlosigkeit
voraus. Diese dürfte allmählich verloren gehen, wenn der Staat seine
Bürger biometrisch vermisst, datenmäßig durchrastert und seine
Lebensregungen elektronisch verfolgt.“
Außerdem zeigt die
Erfahrung, dass Zugriffsbeschränkungen mit der Zeit immer weiter
aufgeweicht werden. Es finden sich immer mehr Behörden und immer mehr
Fälle, in denen die Überwachungsmaßnahmen oder die gesammelten Daten
nützlich sind. Schlussendlich wird die Überwachung oder Datenabfrage in
allen Fällen erlaubt, in denen sie irgendwie einmal nützlich sein
könnte.
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