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StreamON der Telekom verstößt in Teilen gegen die Netzneutralität

Mittwoch, 21. Nov. 2018 10:36 - [ar] - Quelle: heise.de

Das Angebot von StreamON der Telekom verstößt in Teilen gegen die Netzneutralität und muss geändert werden.

StreamON der Telekom verstößt in Teilen gegen die Netzneutralität

Das allgemeine Angebot von StreamON verstößt nicht gegen die Netzneutralität, weshalb die Telekom an dem Konzept der Flatrates für verschiedene Musik- und Video-Inhalte festhalten kann.

Dass das ausgeschlossene Roaming bei de Verträgen allerdings gegen EU-Recht verstößt hatte sich bereits Anfang des Jahres abgezeichnet. Die Regulierungsbehörde der Bundesnetzagentur forderte Änderungen bei den Verträgen, welche von der Telekom nicht akzeptiert wurden.

Vor Gericht hat die Netzagentur nun recht bekommen und die Nichtanrechnung der Dienste im EU-Ausland als Rechtswidrig eingestuft, da dieses Vorgehen gegen die Roaming-Regeln der Europäischen Union verstößt. Darüber hinaus hat die Telekom die Übertragungsrate bei einigen Streaming-Diensten auf 1,7 Mbit/s gedrosselt, was ebenfalls gegen die Gleichbehandlungsvorgabe für den gesamten Datenverkehr verstößt.

Die Telekom kann gegen das Urteil aus Köln vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erneut Einspruch einlegen um alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

StreamON der Telekom verstößt in Teilen gegen die Netzneutralität

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