Donnerstag, 07. Feb. 2008 15:52 - [jp]
Eine Frau hatte mit ihrer Tochter eine Filiale der Volksbank in Degerloch betreten um am Geldautomaten Geld abzuholen. Als die Mutter die Geldscheine ins Portemonnaie steckte, hatte sie bemerkt, dass die dreieinhalbjährige schmutzige Spuren auf dem Steinboden hinterlassen hatte. Offenbar war die Kleine vor der Bank in einen Hundehaufen getreten. Eigentlich wollte die Mutter noch in der Bank Bescheid sagen, befürchtete aber, dass ihre Tochter ihr folgen und auch noch Flecken auf dem Teppich hinterlassen hätte. Dies geschah am 12. Dezember letzten Jahres.
Die Frau hätte den Vorfall sicherlich mittlerweile vergessen (so außergewöhnlich ist ein Tritt in Hundekot nun einmal nicht), hätte sie nicht Post von der Stuttgarter Volksbank bekommen, in dem es heißt: "
[...
]aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungkosten aufzukommen." Eine Handwerkerrechnung über 52,96 Euro, zahlbar innerhalb von 14 Tagen, lag dem Brief bei.
Die Bank muss also die Videoaufnahmen ausgewertet und mit Kontodaten abgeglichen haben, anders hätte sie die Kundin nicht ermitteln können. Dies ist aber nur zur Verfolgung von Straftaten erlaubt, was nun auch das Interesse der Aufsichtsbehörde für Datenschutz geweckt hat. Dies berichtet die
Stuttgarter Zeitung.
Interessant ist, dass die Bank nun anders argumentiert. "
Es hat sich nicht um einen Hundehaufen gehandelt, der von außen hereingetragen
wurde", wird Sprecherin Isabell Sprenger zitiert. Es soll sich um "
eine massive Verunreinigung durch das Kind" gehandelt haben. Für die Bank ist die Frage, ob Hundekot oder nicht, durchaus von Belang. Immerhin wäre im Falle einer Sachbeschädigung das Vorgehen der Bank erlaubt.
[Update]Die Volksbank hat die Forderung mittlerweile zurückgezogen. Die Frage, ob das Vorgehen der Bank rechtens war, besteht aber weiterhin.