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BVerfGE: Urteil gefährdet Subventionen von Intel und TSMC in Deutschland

Donnerstag, 16. Nov. 2023 17:02 - [ar] - Quelle: handelsblatt.com

Der Nachtragshaushalt 2021 der Bundesregierung wurde von dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) für verfassungswidrig erklärt und ist damit nichtig.

BVerfGE: Urteil gefährdet Subventionen von Intel und TSMC in Deutschland

Mit einem Klima- und Transformationsfonds (KFT) von 60 Milliarden Euro sollte der Nachtragshaushalt 2021 aufgefüllt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt allerdings für verfassungswidrig erklärt, sodass die Gelder nun nicht mehr zur Verfügung stehen.

Für die Bundesregierung könnte sich dies als ein besonders großes Problem entpuppen, da die Gelder des KFT bereits verplant und auch Firmen für die Subventionierung verschiedener Projekte bereits versprochen wurden. Konkret soll es sich dabei beispielsweise um das geplante Projekt des Ausbaus der Chip-Produktion in Deutschland handeln, welches massiv aus dem Fond bezuschusst wurde.

Intel soll mit einer Förderung von 10 Milliarden Euro für ein neues Werk in Magdeburg sorgen und auch der taiwanischer Hersteller TSMC wollte ein weiteres Produktionswerk in Dresden bauen, welches mit etwa fünf Milliarden Euro aus Steuermitteln mitfinanziert werden sollte.

Bei den Subventionszusagen der Bundesregierung handelte es sich zwar um Absichtserklärungen, da die Anträge aber auch noch von der EU-Kommission geprüft werden müssen, stand die eigentliche Zuwendung noch aus. Sollte die Bundesregierung allerdings nicht in der Lage sein, mit eigenen Mitteln die Subvention stark zu fördern, dürfte auch die EU-Kommission die Bezuschussung zurückziehen und damit das eigentliche Vorhaben des Ausbaus der Chip-Produktion in Deutschland von den Firmen TSMC und auch Intel keinerlei Attraktivität mehr bieten.

Neben den großen Firmen, sollen noch 31 weitere Projekte mit den Geldern des KFT in Deutschland gefördert werden, welche vorerst auf Eis gelegt werden müssen.

Das Geld für den KFT sollte ursprünglich für die Bewältigung der Corona-Kriese genutzt werden und sollte dann später in den Klima- und Transformationsfonds verschoben werden. Die Richter aus Karlsruhe sehen die Umwidmung der Gelder allerdings als rechtswidrig an.

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