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Einheitliche Vorwahl für Dialer

Montag, 15. Dez. 2003 16:04 - [al] - Quelle: ard.de

Seit dem 14. Dezember müssen kostenpflichtige Dialer die einheitliche Vorwahl 0900-9 verwenden. Alle anderen Rufnummern sind für Dialer nicht mehr erlaubt. Diese Regelung soll helfen Dialer leichter erkennen und abblocken zukönnen.

Von der Änderung sind alle Dialer betroffen, auch bereits unter anderen Rufnummern registrierte. Diese Dialer müssen nun mit einer 0900-9 Vorwahl beginnen. Hierfür ist sogar eine erneute Registrierung erforderlich. Der Chef der Regulierungsbehörder Matthias Kurth betonte, dass bei nicht registierten Dialer nach der Rechtsauffassung keine Zahlungspflicht besteht. Gegen Dialer-Betreiber, die sich nicht an die neue Anordnung halten, will die Regulierungsbehörde scharf vorgehen. Ein Dialer darf den Maximaltarif von zwei Euro pro Minute nicht überschreiten. Ebenfalls muss eine automatische Trennung der Verbindung erfolgen, wenn der Betrag von 30 Euro überschritten wurde. Darüber hinaus sind die Dialer-Betreiber verpflichtet auf die entstehenden Kosten der Verbindung ausdrücklich hinzuweisen.
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