Auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Partei die Linke im Bundestag antwortete die Bundesregierung, das Bundeskriminalamt (BKA) habe den noch kein einziges Mal eine Online-Durchsuchung durchgeführt. Allerdings beharrt die Bundesregierung auf dem Standpunkt, dass der bisherige Nicht-Einsatz nicht bedeute, dass das Instrument unnütz sei.
Seit Anfang 2009 ist das BKA per Gesetz dazu ermächtigt, Online-Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr durchzuführen. Die umstrittene Durchsuchung wurde einst unter Verweis auf die Gefahren des Terrorismus beschlossen, zur Anwendung ist ein richterlicher Beschluss nötig.
Inwzischen sollen sich die Kosten laut Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) beim BKA auf 101582 Euro für die Bereitstelung technischer Mittel und 581000 Euro für Personalkosten belaufen.
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