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Google: Android-Schnüffelei vergleichbar mit NSA?

Montag, 04. Jul. 2016 07:30 - [tj]

Google soll beim Telefonieren mit Android-Geräten im großen Stile Metadaten sammeln. Sicherheitsverein zieht Vergleich mit der NSA.

Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit (NIFIS) weist derzeit auf fragwürdige Praktiken bei Google in Verbindung mit dem mobilen Betriebssystem Android hin. Demnach geht aus den Datenschutzerklärung von Google vom 25. März dieses Jahres hervor, dass Nutzer von Android-Smartphones eingewilligt haben, dass die Metadaten all ihrer Gespräche aufgezeichnet und ausgewertet werden. Zu dieser Schlussfolgerung gelang der deutsche Sicherheitsverein anhand einer gemeinsamen Analyse des Datenschutztextes von Google mit dem internationalen Information Security Forum des Diplomatic Council, einem Think Tank, der auch die Vereinten Nationen berät.

Konkret räumt die Datenschutzerklärung dem Internetgiganten das Recht ein, "Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe" in sogenannten "Telefonieprotokollen" zu erfassen und zu speichern. Die NIFIS vergleicht die großangelegte Sammlung von Metadaten infolgedessen mit den Praktiken der NSA.

Der NIFIS-Vorsitzende RA Dr. Thomas Lapp dazu:

NSA wie Google können aus den Metadaten verknüpft mit weiteren Informationen tief in die Privatsphäre eindringen, Beziehungsgeflechte aufspüren und den sozialen Kontext sowohl des Einzelnen als auch ganzer Bevölkerungsgruppen herausfinden.

In diesem Zusammenhang verweist die NIFIS auf ein Experimente mit der Mainway-Datenbank an der Stanford-Universität. Bei diesem Experiment wurden die Android-Metadaten von rund 500 freiwilligen Versuchsteilnehmern über einen Zeitraum von fünf Monate verfolgt. In der Folge sei es den Wissenschaftlern gelungen 91 Prozent der vermeintlich anonymen Telefonanschlüsse eindeutig einer Person zuordnen. Zudem seien alleine anhand der Metadaten datensensible Rückschlüsse möglich gewesen, etwa in Bezug auf Geschlechtskrankheiten oder außereheliche Affären.

Wenn jemand die Anonymen Alkoholiker, einen Scheidungsanwalt, eine Abtreibungsklinik oder eine Call-Girl-Nummer anruft, dann lassen sich daraus durchaus Schlussfolgerungen ziehen, ohne die Gespräche mithören zu müssen.

Die Datenschutzerklärung von Google dürfte zwar nach deutschem Recht ungültig sein, weil die informierte Einwilligung fehlt. Schließlich ist kaum davon auszugehen, dass die meisten Android-Nutzer verstehen, dass Google sich herausnimmt, die Metadaten aller ihrer Gespräche auszuwerten. Dieses Verständnis wäre aber die Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit der Erklärung. Das ändert allerdings nichts daran, dass Google genau dieses Recht für sich in Anspruch nimmt.

Google: Android-Schnüffelei vergleichbar mit NSA?
(Bild: Smatphone mit Android)

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