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Verbrauchschützer klagen gegen 1&1 - Wann ist LTE-Geschwindigkeit wirklich LTE-Geschwindigkeit?

Samstag, 03. Feb. 2018 09:52 - [tj]

Reicht es, Kunden eine langsame Einwahl ins LTE-Netz zu ermöglichen, um mit "LTE-Geschwindigkeit" werben zu dürfen?

Die Verbraucherschützergruppe 'Marktwächter Digitale Welt' hat eine Klage gegen den Mobilfunkbetreiber 1&1 eingereicht. Hintergrund der Klage sind Werbe-Slogans des Unternehmens, die etwa mit Formulierungen wie "unterwegs mit LTE-Geschwindigkeit" werben. Tatsächlich erhalten Kunden, die einen günstigen Vertrag abschließen jedoch nur einen gedrosselten LTE-Zugang. Stellenweise wurden den Kunden nur 21,6 Megabit pro Sekunde im Downstream zugewiesen. Eine Geschwindigkeit, die auch das ältere 3G-Netz erreicht hätte.

Auch neue Kunden erhalten lediglich einen gedrosselten LTE-Zugang. Zwar wurde die Limitierung auf 50 Megabit pro Sekunde angehoben, doch die volle LTE-Geschwindigkeit, die bei 1&1 aktuell bei knapp über 200 Megabit pro Sekunde liegt, erhalten viele Kunden nach wie vor nicht.

Wirbt ein Unternehmen mit einer fortschrittlichen Technologie wie LTE, bietet deren Vorteile aber tatsächlich gar nicht an, muss nach unserer Auffassung gerichtlich geprüft werden, ob hier Verbraucher irregeführt werden.

In einer von der Verbraucherschützern bei Forsa in Auftrag gegebenen Umfrage gaben viele der befragten Personen an, dass die Erwartungen an die Netz-Leistungen aufgrund der Werbe-Slogans größer seien, als es die Vertragsdetails letztendlich tatsächlich zuließen.

 

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