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Illegales Filesharing: Internetanschlussinhaber in der Pflicht

Donnerstag, 25. Mär. 2021 17:40 - [ar] - Quelle: teltarif.de

In einem aktuellen Urteil zu einem Filesharing-Rechtsstreit wurde der Inhaber des Internetanschlusses mit einer Mitschuld belegt.

Illegales Filesharing: Internetanschlussinhaber in der Pflicht

Wer genau haftet bei illegalem Filesharing muss per Einzelfall entschieden werden. In einem Urteil am Amtsgericht München wurde nun dem Inhaber eines Internetanschlusses eine Mitschuld verhängt, da nicht aufgeschlüsselt werden konnte, wer die Urheberrechtsverletzung wirklich getätigt hat.

Konkret ging es um das illegale Filesharing mit einem PC. Die Frau gab an, dass sie zur Tatzeit geschlafen hätte und die Kinder aufgeklärt wurden, dass Filesharing-Programme nichts zu nutzen sind und potenziell ein Risiko für eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Der Mann selbst sei ebenfalls nicht der Täter gewesen und auf dem PC sei auch keine Filesharing-Software installiert gewesen.

Das WLAN der Familie sei ausreichend geschützt gewesen und das Passwort nur angehörigen und Freunden anvertraut worden. Ein Sachverständiger hat dies alles nachvollziehbar belegen können, trotzdem wurde die Familie auf eine Teilschuld an der Urheberrechtsverletzung verklagt. Mit Kosten von 1.391 Euro für die Urheberrechtsverletzung und mehr als 3.400 Euro für die Gerichtskosten sowie das Sachverständigengutachten wurde von dem Gericht verlangt. Die Familie hätte nicht ausreichend Nachforschungen betrieben, um die Person ausfindig zu machen, welche die Urheberrechtsverletzung getätigt haben könnte.

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