Nach einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, muss ein Telefonbesitzer nicht für Gespräche mit 0190-Service-Nummern zahlen, wenn ein Dritter die Sperrvorrichtung knackt.
Jedoch muss der Kunde nachweisen, dass er die Verbindung nicht zu verantworten habe. Besonders für Unternehmen hat das Urteil eine besondere Bedeutung, da die Richter die Haftung ausgeschlossen haben, wenn ein Mitarbeiter die Sperre umgeht. Die Firma muss damit nicht für die Kosten aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig, da eine Revision abgelehnt wurde.
ueber TweakPC:
Impressum, Datenschutz Copyright 1999-2024 TweakPC, Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Mit * gekennzeichnete Links sind Affiliates.