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Klage gegen Ausweitung der GEZ-Gebühr auf Internet-PCs

Samstag, 01. Apr. 2006 08:10 - [fs]

Die "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" wird Ihre Gründung am 18. März mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht starten. Gestern reichte die VRGZ eine Klage gegen die Ausweitung der GEZ-Gebühr auf Internet-PCs, die am 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, ein.

Mitteilung der VRGZ

Die VRGZ beschwert sich

Es gibt zwei Thesen: „ Auf Gesetze hat man als Bürger keinen Einfluss» und «Die Titanic ist unsinkbar“. Unter dieser Prämisse bringen wir eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebühr für Internet-PC auf den Weg.

Unterstützt wird die Verfassungsbeschwerde unter anderem auch von der Bundesarchitektenkammer - weitere Verbände werden hoffentlich noch folgen. Die finanzielle Seite der Verfassungsbeschwerde wird über die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler abgewickelt. Den Personen, die sich an der Verfassungsbeschwerde finanziell beteiligen, wird in Kürze über die Vereinigung die Kontonummer mitgeteilt.

Frankfurt am Main, 31. März 2006 Heute wurde beim Bundes verfassungs gericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunk­gebührenpflicht auf Internet-PC eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die ab dem 1.1.2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC festlegt.

Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde sind drei Personen, die ins­besondere als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. Der Schriftsatz von Rechts anwältin Petra Marwitz aus Frankfurt/Main verdeutlicht, dass die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PC ein Paradigmen wechsel ist: „ Durch die Erweiterung der Rundfunk­gebührenpflicht auf sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunk empfangs­geräten“ erläutert die Medienrechtlerin die Verfassungsbeschwerde. Bislang konnte jeder durch die Bereithaltung eines Gerätes, welches einzig den Zweck hat, Rund­funk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rundfunkgebührenpflicht begründet. Bei den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten bestimmen die Rund­funkanstalten durch die Wahl der Verbreitungswege, welche Geräte zu Rundfunk­empfangs geräten werden.

Die Neuregelung trifft insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbe treibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfangbereithalten. Betroffen sind aber auch zahlreiche Personen, die in ihren Privaträumen ihren Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen (z. B. Lehrer, Richter, Studenten, Powerseller). Sie werden ab dem 1.Januar 2007 EUR 17,03 pro Monat für ihre Internet-PCs bezahlen müssen, obwohl sie mit ihrem PC ausschließlich arbeiten und nicht fernsehen. Auch für multimediafähige Mobiltelefone wird die GEZ ab dem 1.1.2007 zur Kasse bitten.

Die Verfassungs beschwerde wird finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Die am 18. März 2006 in Frankfurt am Main gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler organisiert die Interessen der Betroffenen.
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