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Karlos Kolumne


Service Provider: Der Schatten im Netz

Viel Zeit ist vergangen, aber jetzt ist es wieder an der Zeit sich zu Wort zu melden, denn die Welt des Internets zeigt ihre ersten bösen Schatten. Damit sind nicht die hilflosen Versuche der staatlichen Institutionen gemeint, die versuchen etwas zu begreifen, was ihren Horizont mehrfach sprengt, sondern die Arroganz einiger Service Provider. Allein den Namen Service in der Beschreibung zu tragen ist bei diesen Unternehmen eine Farce.

Aufgaben eines Service Providers

Man möchte meinen, dass zumindest dieser Bereich ganz eindeutig geklärt ist; weit gefehlt. Angeboten und versprochen wird zwar sehr viel, aber das mit dem Halten, das ist dann immer so eine Sache.

In erster Linie sorgt der Service-Provider für den physikalischen Platz der Daten auf einer Festplatte, die in einem Rechner eingebaut ist, der als Server eingerichtet ist und Daten an den Backbone abliefern kann. In diesem einfachen Satz sind bereits etliche Fallstricke verborgen, wie die jüngsten Erfahrungen in diesem Bereich zeigen. Die Rechner sind ungleichmäßig ausgelastet, die Eingriffsmöglichkeiten für den Betreiber der Seiten sind so umfangreich, dass er ohne Schwierigkeiten den gesamten Rechner lahm legen kann. Andere Anbieter, die zufällig auf dem gleichen physikalischen Rechner gehostet werden haben dann das Nachsehen. Auch dem Backbone kommt eine entsprechende Bedeutung zu. Aus Kostengründen zu klein dimensionierte Verbindungen machen das Surfen zur Qual. Was nicht detailliert angesprochen ist, das ist die Frage nach der Verfügbarkeit. Wer auf einen Rechner setzt, der über entsprechenden Plattenplatz verfügt macht hierbei genau so sehr einen Fehler wie derjenige, der die Qualität bei der Anschaffung aus dem Auge verliert. Backup ist zwar in der Regel immer gegeben, die Dauer für ein Restore kann sich aber schnell zum Problem ausweiten.

Zusätzliche Leistungen


Des Pudels Kern für die meisten Beschwerden unter den „Herstellern“ einer Seite, falls sie sich in die Hände eines Rieseanbieters begeben, bei dem sie nur ein kleines Rädchen sind. Ein Beispiel:

Der Seitenanbieter ist mit den Leistungen des ISP nicht mehr zufrieden und möchte im Rahmen der Fristen den Vertrag kündigen, um im schlimmsten Fall der Pleite zu entgehen. Was sich einfach anhört, ist meist eine unendliche Odyssee. Am Beispiel von TweakPC lässt sich das recht deutlich zeigen. Ausfälle oder extreme Ladezeiten haben die Betreiber dazu veranlasst einen neuen Host zu suchen. Platz und Bereitschaft waren schnell gefunden. Dann begannen die Probleme. Der alte Provider sah sich außer Stande den Namen, der auf eine natürliche oder eine rechtliche Person eingetragen ist, diesem zur freien Verfügung zu überlassen. Mit diesem einfachen Trick wurde verhindert, dass der Inhaltslieferant sich einen zuverlässigeren Provider sucht. In extremen Fällen ist dann die Existenz des Inhaltslieferanten bedroht, wie ein Beispiel aus der Praxis zeigt:

Ein junges Unternehmen hat mehrere Präsenzen bei einem Provider gehostet. Wegen angeblichen Verstoßes gegen die AGBs (keine kommerziellen erotischen Inhalte) wird ohne Mitteilung nicht nur die Präsenz mit (unkommerziellen!) erotischen Inhalten gesperrt, sondern gleichzeitig auch alle anderen Präsenzen. Der darauf folgenden Kündigung der umstrittenen Präsenz und dem KK-Antrag wird ohne Angabe von Gründen nicht entsprochen. Schlimmer aber noch: die eigentliche kommerzielle Tätigkeit, nämlich der Versand von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet, wird ebenfalls – ohne Zusammenhang!, ohne Rechtsgrundlage! – lahmgelegt und so die wirtschaftliche Existenz mehr als bedroht. Jegliche Kontaktaufnahme wurde bisher abgeblockt, sei es per Fax, sei es per E-Mail. Die Mitarbeiter der telefonischen „hot-line“ (3,63/Minute) sind hier ebenfalls mehr als inkompetente Gesprächspartner für solche Fälle.

Musterprozess zur Verbesserung der Situation


Bislang war man als Dienstanbieter immer dem Moloch Provider fast hilflos ausgeliefert. Das soll sich jetzt hoffentlich bald ändern. In einem Musterprozess wird von dem Anwaltsbüro Simone Heyers, einer Spezialistin im Bereich Wirtschafts- und Computerrecht die Frage geklärt: Darf ein ISP die uneingeschränkte Wahrnehmung der Namensrechte durch den eingetragenen Eigentümer verhindern, verschleppen oder in anderer Art behindern? Wenn nein, innerhalb welches Zeitraumes muss ein Domainnamen dem Eigentümer wieder zur uneingeschränkten Verfügung überlassen werden?

Ich bin mir sicher, dass viele Inhaltsanbieter die bei einem der beiden großen ISPs in Deutschland gehostet werden die Problematik aus eigener Erfahrung kennen.

Alle Betroffenen sind daher aufgefordert, sich per E-Mail an das Anwaltsbüro zu wenden, je mehr Informationen und Fälle vorliegen, desto genauer bzw. umfangreicher kann die Klageschrift sein, die letztlich ein Urteil erfordert, dass für etwas mehr Service und Rechtssicherheit im Internet sorgen soll.

Frau Heyers ist unter der, speziell für diesen Komplex eingerichteten, Mail Adresse: ISP@interjuris.de zu erreichen. Sämtliche Informationen werden natürlich entsprechend vertraulich behandelt, wie dieses der Berufsstand ja fordert. Allerdings bin auch ich an entsprechenden Informationen interessiert.

Es kann doch nicht sein, dass ein Unternehmen sich anmaßt den Domainnamen, der auf mich persönlich eingetragen ist, nach alter Gutsherren Art zu kontrollieren. Noch ist das Internet frei und das sollte nach meiner Meinung auch so bleiben. Eingriffe, die nur dem Geldbeutel eines Platzvermieters dienen haben im Internet nichts zu suchen.

Karlo

 

 

 

 

 

 

Das ist Karlo!

Markus Pfeffinger alias Karlo ist ein "Insider" der IT Branche, der über eine langjährige Berufserfahrung und Hintergrundwissen verfügt. Seine Kolumnen haben in der Branche einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt. Unter anderem schrieb er für "Toms Hardware Guide".

Artikelübersicht


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