Handwerker in der EDV
Oder
Nachtrag zum Kommentar der letzten Woche
Bei meinem Kommentar zu der Green Card habe ich einige Anmerkungen zum Thema Handwerkskammern gemacht. Offensichtlich ist das Problem nicht allgemein bekannt. Deshalb eine Erklärung, die geeignet ist die Haare zu Berge stehen zu
lassen.
Bis dato waren Unternehmen der EDV Industrie immer automatisch Mitglieder der IHK (Industrie und Handwerkskammer) Bei den IHKs galt und gilt die im Grundgesetz festgelegte Berufsfreiheit. Ausnahmen sind Betriebe, die mit Lebensmitteln
umgehen. Diese müssen eine Eignung nachweisen, die man per Crash Kurs erlangen kann.
Dieses Verfahren ist in der ganzen Welt üblich. Wer meint mit Computern umgehen zu können darf dies in anderen Ländern auch tun und ein entsprechendes Unternehmen gründen.
Nun sind die Vorturner der Handwerkskammern auf die Idee gekommen, dass ein typisches Systemhaus oder auch nur der Shop an der Ecke ja mit Geräten hantiert und Reparaturen ausführt. Noch schlimmer, es werden sogar Kabel für
Netzwerke verlegt und einzelne Baugruppen miteinander verbunden. Nach Ansicht der Handwerkskammern handelt es sich dabei um eine handwerkliche Tätigkeit. Damit gelten auch die Regeln der Handwerker.
So weit, so gut. Mir ist es egal ob ich bei einem IHK Unternehmen Leistungen beziehe oder bei einem Handwerksbetrieb. Solange der Preis und die entsprechende Leistung stimmen...
Das Problem bei der Änderung des Status hat aber Folgen, die ein Unternehmen problemlos in der Existenz bedrohen, die Qualität der Leistungen eindeutig verschlechtern und die Preise nach oben treiben.
Ich sehe die Fragezeichen förmlich vor mir. Kommen wir zur Auflösung:
Nach den Regeln der Handwerker darf ein Betrieb nur dann entstehen, wenn ein Meister dies tut oder zumindest angestellt ist. Meister heißt in diesem Fall "Inhaber einer Meisterprüfung in einem bereits anerkannten
Ausbildungsberuf". Auf den ersten Blick ein Vorteil für die Qualität der Dienstleistungen. Allerdings nur auf den ersten Blick.
Welche Berufe kommen in Frage?
Nach Ansicht der Handwerker sind lediglich Büromaschinen-Elektroniker sowie Fernseh- und Radiotechniker befähigte Computerspezialisten. Allerdings erst, wenn sie ihre Meisterprüfung bei der Handwerkskammer abgelegt haben. Als
kleines Schlupfloch werden als Ausnahmeregel noch Diplom-Ingenieure aus dem Bereich der E-Technik und Informatik, mit einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung, akzeptiert.
Es kommt aber noch dicker.
Jeder Händler, der die Installation eines Netzwerkes oder der Fehlersuche und –Behebung in einem PC anbietet fällt unter diese Regelung. Selbst die Empfehlung beim Kauf ist ein Kriterium, dass nur ein Handwerksbetrieb erfüllen
kann.
Wer bis hierher den Standpunkt der Handwerkskammern nachvollziehen kann, der sollte sich zusätzlich folgendes Zahlenspiel auf der Zunge zergehen lassen:
Je nach Quelle gibt es in Deutschland etwa 20.000 bis maximal 30.000 EDV Unternehmen, die im Kontakt mit dem Endkunden stehen. Potentiell also Unternehmen, die unter diese Regel fallen. Leider gibt es aber angeblich nur etwa 6.000
Meister im Fach Büromaschinenelektronik. Fallen also mindestens 14.000 Unternehmen durch das Raster, die potentiell schließen müssen, wenn sich die Handwerker weiterhin stur stellen. Selbst wenn wir 4.000 Ingenieure annehmen, sind es immer noch 10.000
oder zumindest jeder zweite Händler, der von dem Problem betroffen ist.
Es kommt noch dicker ! |