Sonntag, 27. Jan. 2008 20:17 - [fs]
In der letzten Woche hatte der Staatsgerichtshof in Wiesbaden
entschieden, dass Nedap-Wahlcomputer zur Landtagswahl zugelassen seien. Die eingereichte Klage gegen den Einsatz von Wahlcomputern
könne nicht vor der Wahl verhandelt werden, sondern erst im Rahmen von
Wahlbeobachtungen während der Wahl.
Der Chaos Computer Club hatte daher zur Landtagswahl in Hessen dazu aufgerufen, die Wahl vor allem in Wahlkreisen mit Wahlcomputern gründlich zu beobachten.
Die Beobachtungen zur Wahl mit Computern finden sich nun in einigen Blogs, unter anderem berichten
Tim Weber, der
HR-Online Blog und
Frank Rieger über ihre Erfahrungen bei der Wahl.
In Obertshausen durften die Beobachter nicht dem Aufbau und Ablauf der Wahl beiwohnen, sie wurden vom Ordnungsamt abgemahnt und ihnen mit einer Anzeige gedroht. Der Wahlleiter in Langen habe alle Wahlleiter per Rundschreiben vor dem Chaos Computer Club gewarnt und die Benutzung von Fotoapparaten, Telefonen und Computern im Wahllokal untersagt.
In einem anderen Wahllokal habe sich herausgestellt, dass der Wahlcomputer "aus praktischen Gründen" über Nacht bei einem Parteifunktionär aufbewahrt wurde. Genau dieses Verhalten wirft Fragen auf, nachdem der CCC die Manipulation eines Wahlcomputers in 60 Sekunden gezeigt hatte.
Frank Rieger fasst die Beobachtungen erschreckt zusammen: "
Das sich bisher abzeichnende Bild ist schlimmer als erwartet. Wir waren eigentlich davon ausgegangen, das, nach der Aufmerksamkeit im Vorfeld, alle Beteiligten peinlich darauf achten alles richtig zu machen und das auch zu demonstrieren. So wie es aussieht wird die Liste der Gruende fuer die Wahleinsprueche eher laenglich…"