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ELSA AG: Fortbestand der ELSA AG unwahrscheinlich

Mittwoch, 24. Apr. 2002 16:54 - [al]

In der heute, um 14.00 Uhr abgehaltenden Pressekonferenz, wurde von dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaft, Rechtsanwalt Thomas Georg, festgestellt, dass die ELSA AG zahlungsunfähig und überschuldet ist. Im weiteren Bereich finden Sie zum einen eine erste offizielle Pressemitteilung und weiter unten eine weitere längere Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters der ELSA AG.

Pressemitteilung Fortbestand der ELSA AG unwahrscheinlich Aachen, 24. April 2002 – Nach Prüfung des Insolvenzantrages des Vorstandes der ELSA AG vom 25. Februar 2002 ist der vorläufige Insolvenzverwalter der Gesellschaft, Rechtsanwalt Thomas Georg, zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig und überschuldet ist. Im Eröffnungsverfahren ergab sich keine Reorganisationslösung, die zur Beseitigung der Voraussetzungen für eine zwingende Insolvenzeröffnung geführt hätte. Dementsprechend wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Amtsgericht Aachen die Eröffnung des Verfahrens planmäßig zum 01. Mai 2002 vorschlagen. Der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss hat im Hinblick auf das Fehlen jeglicher Liquidität einer Einstellung des Geschäftsbetriebes bei Insolvenzeröffnung zugestimmt. Der Fortbestand der Gesellschaft ist damit unwahrscheinlich. Pressemitteilung des Insolvenzverwalters Fortbestand der ELSA AG unwahrscheinlich! Als vorläufiger Insolvenzverwalter bin ich nach Prüfung des Insolvenzantrages des Vorstandes der ELSA AG zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig und überschuldet ist und werde dementsprechend dem Insolvenzgericht eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens planmäßig zum 01. Mai 2002 vorschlagen. Im Eröffnungsverfahren ergab sich keine Reorganisationslösung, die zur Beseitigung der Voraussetzungen für eine zwingende Insolvenzeröffnung geführt hat. 1. Der Vorstand der ELSA AG hatte am 25.02.2002 Insolvenzantrag wegen „akuter“ Zahlungsunfähigkeit gestellt nachdem durch die beteiligten Banken die bestehenden Kredite gekündigt und fällig gestellt worden waren. Daraufhin war vom Amtsgericht Aachen als Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Weiter wurde zur Sicherung der Masse ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt. Die von mir getroffenen Feststellungen bestätigten offensichtlich den vom Vorstand angegebenen Insolvenzgrund: Im Unternehmen waren nach Verlusten im Jahre 2001 von über € 50 Mio. keinerlei liquide Mittel mehr vorhanden und sämtliche Ressourcen völlig ausgeschöpft! Nur durch einen von den Banken bereits in der ersten Woche bewilligten Überbrückungskredit konnte überhaupt sichergestellt werden, dass die Grundfunktionen im Unternehmen, wie die Stromversorgung u.ä. aufrecht erhalten werden konnten und es in geringerem Umfang möglich war, margenträchtige Umsätze abzuwickeln, um eine im Eröffnungszeitraum kostendeckende Liquidität zu erhalten. Ein weitergehender Massekredit zur Abwicklung größerer Auftragsvolumen wurde von den Banken nicht bewilligt. 2. Eine Anpassung des Unternehmens an geänderte Marktsituationen ist in der Vergangenheit nicht oder zu spät erfolgt. Von mehreren in den letzten Jahren tätigen Unternehmensberatungsfirmen erarbeitete Maßnahmekataloge – u.a. mit deutlicher Kritik am Vorstand und der Empfehlung Änderungen beim verantwortlichen Managment vorzunehmen – wurden nicht oder nicht konsequent umgesetzt. Die Liquiditätsprobleme des Unternehmens hatten bereits seit Herbst 2001 dazu geführt, dass in Teilbereichen Produktentwicklungen nicht mitvollzogen werden konnten und bei Insolvenzantragstellung bestellte Ware von Lieferanten im Hinblick auf die nicht sichergestellte Zahlungsmöglichkeit zurückbehalten wurde. 3. Nach dieser Aussagenssituation war evident, dass eine Sanierung des Unternehmens mangels des Fehlens jeglicher Finanzierungsmöglichkeiten aus eigenen Kräften nicht möglich war. Durch den mich und meine Mitarbeiter wurden deswegen unter - durch die die schlechte Situation des Unternehmens bedingten - erheblichem Zeitdruck schwerpunktmäßig geprüft, inwieweit im Wege einer übertragenden Sanierung durch Veräußerung des Unternehmens ein Fortbestand in geänderter Form möglich war. Hierzu wurden zahlreiche Gespräche mit in- und ausländischen Investoren, Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden und sonstigen Interessenten geführt. Die Tatsache der Einleitung des Insolvenzverfahrens und auch der hohe Zeitdruck in dieser konkreten Situation beschränkte allerdings deutlich die Erfolgsaussichten der Verhandlungen, da die notwendigen Zeitreserven für eine intensive Prüfung des Unternehmens nicht zur Verfügung standen. Eine weitere Problematik und auch ein K.O.-Kriterium bei den Verhandlungen bildeten die umfangreichen Garantiezusagen von bis zu 6 Jahren, mit welchen auch bei einem Neustart des Unternehmens mit der Weiterverwendung des Produktnamens „ELSA“ jeder Übernehmer insbesondere seitens der Distributoren und anderer gewerblicher Abnehmer konfrontiert werden wird. Entsprechende Retouren aus Garantien beliefen sich im Geschäftsjahr 2001 auf ein Volumen von monatlich durchschnittlich ca. 10.000 Stück mit einem - wahrscheinlich durch die bereits seit Ende 2001 kursierenden Insolvenzgerüchte bedingten – deutlichen Anstieg zum Jahresanfang. Hinzu kommt, dass auch die derzeitige tatsächliche Situation im Unternehmen und das akute Investitionsvolumen im zweistelligen Millionenbereich, welches erforderlich ist, um die Lieferanten- und Kundenbeziehungen in vollem Umfang wiederaufzunehmen und aufrechtzuerhalten, die Darstellung einer Finanzierung erforderte, für welche ebenfalls letztlich nicht mehr vorhandene Zeit benötigt wird. Gespräche in Richtung einer Lösung unter Weiterführung der Marke „ELSA“ in den bisherigen Geschäftsbereichen sind u.a. deswegen aktuell gescheitert. 4. Derzeit werden Auffanglösungen im Wege einer übertragenden Sanierung in Teilbereichen in Form eines Management-Buy-Out mit hierdurch neugeschaffenen Arbeitspätzen von deutlich unter 100 konkret verhandelt. Im Hinblick auf die mit dem Namen „ELSA“ verbundenen Garantieproblematiken besteht an dem Label allerdings kein Interesse. 5. Die bei Insolvenzantragstellung vorgefundene Situation des Unternehmens ließ für den mich keine – insbesondere keine zeitlichen – Handlungsspielräume mehr zu. Insbesondere fehlte es an jeglichen finanziellen Voraussetzungen, den Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortzuführen, um damit auch die zeitlichen Voraussetzungen für eine Übertragung des Unternehmens im Ganzen oder in wesentlichen Teilen zu schaffen. Der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss hat im Hinblick auf das Fehlen jeglicher Liquidität einer Einstellung des Geschäftsbetriebes bei Insolvenzeröffnung zugestimmt. Betroffen sind rund 340 Mitarbeiter der ELSA AG sowie ca. 90 Beschäftigte der rechtlich aber nicht wirtschaftlich selbständigen europäischen Vertriebsgesellschaften. Mit dem Betriebsrat wird ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt. Weiter betroffen sind auch Dutzende mittelständische regionale Zuliefererbetriebe mit derzeit noch nicht absehbaren Folgen. Ein geordneter Ablauf des Insolvenzverfahrens ist im Hinblick auf die nach wie vor leeren Kassen des Unternehmens nur mit einem weiteren Abwicklungskredit der beteiligten Banken, der von mir bereits beantragt wurde, möglich. Nach dem mir gewonnenen Eindruck und geführten Gesprächen insbesondere mit Investoren wären im Jahre 2001 – selbst noch bis zum Ende des Jahres – sogar unter Vermeidung einer Insolvenz Lösungen möglich gewesen, die allerdings vorausgesetzt hätten, dass die insbesondere von Herrn Theo Beisch als Mehrheitsaktionär gehaltenen Anteile an einen Investor abgegeben worden und eine komplette Neuorientierung im Management erfolgt wäre.
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