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Echtzeitüberwachung bei Kinderporno-Sperren

Montag, 27. Apr. 2009 15:30 - [jp] - Quelle: heise online

Offenbar erhofft sich die Bundesregierung wesentlich weitergehende Überwachungsmöglichkeiten als bislang bekannt - und Familienministerin von der Leyen behauptet im Interview gegenteiliges.

Denn dass Bundeskriminalamt (BKA) soll gegebenenfalls auch in Echtzeit auf die geloggten IP-Adresse zugreifen können. Ferner sollen die Provider die IP-Adressen der auf einer Stopp-Seite gelandeten Nutzer speichern und dem BKA bei Bedarf übermitteln.

Laut Justizministeriums-Pressesprecher Ulrich Staudigl sei das Vorgehen "ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet." Allerdings ist ein richterlicher Beschluss nötig.

Jeder Nutzer, der - auch zufällig - ein Stoppschild sieht, muss mit Strafverfolgung rechnen. Auch dies bestätigte Staudigl: Ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht".

Wer also versehentlich oder böswillig durch andere (Spam, etc.) zu einem Stoppschild gerät, dem droht dann eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres. Auch das bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."

Interessanterweise hat heise online diese Informationen am Freitag erhalten. Just an diesem Freitag führte der Berliner Sender "radioeins" ein Interview mit Familienministerin von der Leyen. Frau von der Leyen erzählt dort aber etwas ganz anderes: "Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas Falsches eingibt, sich sofort strafbar machen."

Auf die Nachfrage der Moderatorin, ob denn IP-Adressen gespeichert werden, antwortet von der Leyen zunächst: "Es gibt eine DNS-Sperre, da wird nichts gespeichert.". Auf die nochmalige Frage, ob nicht IP-Adressen bei den Stoppschild-Servern gespeichert und von Strafverfolgungsbehörden verwendet würden, klingt die Antwort der Familienministerin erstaunlicherweise anders: "Das Gesetz, das jetzt im Bundestag ist, lässt grundsätzlich offen, dass, wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten".
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