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Sperr-Gesetz vom Bundestag beschlossen

Donnerstag, 18. Jun. 2009 20:09 - [jm]

Der Gesetzentwurf zum "Zugangserschwerungsgesetz" wurde heute mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.

Der nach wie vor heftig umstrittene Entwurf passierte am heutigen Abend  mit 389 zu 128 Stimmen und 18 Enthaltungen den Bundestag. Zuvor kam es im Plenum zu Wortgefechten zwischen Vertretern der Regierungsparteien und der Opposition.

So warf Max Stadler von der FDP der Regierung vor, es handle sich bei der heutigen Vorlage um ein ganz anderes Gesetzesvorhaben, als in der ersten Lesung. Ursprünglich hieß das Vorhaben noch "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" und war im Telemediengesetz angesiedelt. Stadler kündigte an, das formelle Zustandekommen vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen zu wollen. Ebenso stellte er, wie es die FDP schon in der Vergangenheit getan hatte, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Frage; Polizeirecht sei Ländersache.

Weiterer Streit entbrannte über die Frage des Bundesdatenschutzbeauftragen Peter Schaar als Zuständiger für das Kontrollgremium, welches die Sperrlisten des BKA stichprobenweise mindestens einmal im Qaurtal überprüfen soll. Schaar hatte sich im Verlauf der Woche öffentlich zu Wort gemeldet und bezweifelt, dass seine Dienststelle dafür geeignet sei.
Vertreter der Regierungsparteien äußerten diesbezüglich die Ansicht, dass es nicht Aufgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten sei, über die Inhalte der Sperrliste zu entscheiden, sondern nur das Kontrollgremium zu berufen. Vielmehr entscheide das fünfköpfige Gremium, in dem drei Vertreter mit Befähigung zum Richteramt vorgeschrieben seien. Außerdem sei es Aufgabe des Gesetzgebers, über die Zuständigkeiten des Bundesdatenschutzbeauftragen zu entscheiden.

Dieses komplizierte Verfahren nahm sich Wolfgang Wieland von der Fraktion B'90/Grüne vor. Es stelle sich die Frage, warum ein extra Gremium geschaffen werden müsse, wenn diese Entscheidung ein echter Richter auch fällen könne. Damit thematisierte er den im Gesetz nicht vorgesehenen Richtervorbehalt.
Mit Blick auf das formelle Verfahren stellte er fest, der "Schweinsgalopp" mit dem das Gesetzesvorhaben umgesetzt wird, sei "durch nichts begründet [...], als durch die Gesichtswahrung der Familienministerin".

Jörn Wunderlich von der Linken kritisierte zudem die sehr vagen Formulierungen im Gesetzestext. Diese ermöglichen es dem BKA selbst zu entscheiden, wann die Sperrung einer Löschung von Seiten vorgezogen wird. Klare Vorschriften zur Vorgehensweise fehlen im Gesetz. Es sei außerdem nicht Aufgabe einer Polizeibehörde zu entscheiden, was publiziert werden darf und was nicht.

Neben den Andeutungen aus den Reihen der Opposition hat auch die Initiatorin der ePetition, Franziska Heine, angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
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