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Websperren: Bundespräsident Köhler zögert

Samstag, 28. Nov. 2009 17:06 - [jm] - Quelle: Spiegel Online

Ein Gesetz kann erst dann rechtskräftig werden, wenn der Bundespräsident es unterschreibt. Der hat jedoch Bedenken.

Wie Spiegel Online meldet, hat Bundespräsident Horst Köhler um ergänzende Informationen seitens der Bundesregierung gebeten. Hintergrund dafür ist die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgerschriebene Vereinbarung, die Sperren zunächst für ein Jahr auszusetzen.

Die Aussetzung eines bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzes ist aber nur dann möglich, wenn die Bundesregierung ihm verfassungfeindlichkeit attestiert. Ein solcher Gesichtsverlust wäre jedoch zumindest für die Vertreter der Unionsparteien wohl nicht hinnehmbar - schließlich gilt die Gesetzesinitiative als Prestigeobjekt der einstigen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die mittlerweile in Folge der Jung-Affäre das Arbeitsministerium leitet.

Regierungspolitiker der FDP hingegen hätten wohl weniger Probleme damit, das Sperrgesetz mit dem Argument der Verfassungsfeindlichkeit fallen zu lassen. Eine Klage gegen das Gesetz von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist vor dem Bundesverfassungsgericht nach wie vor anhängig.

Als Ausweg aus dem Dilemma wäre ein neues Gesetz denkbar, welches das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" wieder aufhebt. Bundespräsident Köhler könnte dieses Folgegesetz dann unterschreiben, das alte würde noch vor Inkrafttreten obsolet.
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