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Twitter: Nutzer haften für ihre Inhalte und Links

Donnerstag, 22. Apr. 2010 08:19 - [tj] - Quelle: Jurablogs.com

Wie das Landgericht Frankfurt nun entschied, können Twitter-Nutzer für ihre ins Netz gestellten Kurzmitteilungen haftbar gemacht werden.

Geklagt hatte ein Hardwarehersteller, der gegen eine Twitter-Mitteilung vorging, in der ein Link zu einem Forum verbreitet wurde, in dem "wahrheits- und wettbewerbswidrige" Informationen über den Kläger verbreitet wurden.

Der Richter bestätigte das Anliegen des Unternehmens und argumentierte, dass ein Seitenbetreiber verantwortlich für die Links auf der Internetpräsentation ist und zählt auch einen Twitter-Account dazu. 

Ob das Urteil Bestand haben wird, muss sich zeigen. Andere Juristen sehen die Gleichsetzung einer Homepage und eines Twitter-Accounts für problematisch an. 

Dennoch gilt: wer in Zukunft über Twitter seine Meinung kund tun will, sollte dabei genauso darauf achten, keine Gesetzte zu übertreten, wie auf einer ordnungsgemäßen Homepage.
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