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FSK und USK: Jugendschutz im Internet

Dienstag, 20. Sep. 2011 17:48 - [tj] - Quelle: tomshardware

FSK prüft ab sofort auch Onlinemedien auf ihre Jugendtauglichkeit.

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat sowohl die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), als auch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) als Institute für die freiwillige Selbstkontrolle von Onlinemedien anerkannt, womit beide Institute nun zur Freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu zählen sind.

Für Onlineanbieter ist damit ab sofort eine Mitgliedschaft bei der FSK oder der USK möglich. Mitglieder müssen Inhalte vor ihrer Veröffentlichung eigenverantwortlich auf ihre Jugendtauglichkeit prüfen und im Zweifel entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Im Gegenzug bieten die FSK und die USK ihren Mitgliedern eine Jugendschutzberatung an, etwa bezüglich der Gestaltung von Werbeangeboten, sowie natürlich das bekannte Logo.

FSK und USK: Jugendschutz im Internet
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