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Das Ansehen von Internet-Streams stellt eine Urheberrechtsverletzung dar

Freitag, 23. Dez. 2011 11:24 - [ar] - Quelle: pcgameshardware.de

In dem Rechtsstreit gegen die Betreiber der Streaming-Plattform Kino.to wertet der Richter das Anschauen von einem Stream genauso, wie die unerlaubte Vervielfältigung des geschützten Materials.

Eine weitere Verurteilung im Fall von den Kino.to-Betreibern könnte stärkere Wellen schlagen als vorher angenommen. Der Angeklagte wurde zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Das interessante an dem Urteil ist jedoch, dass der Richter die Nutzung eines Illegalen-Streams mit der Verbreitung und Vervielfältigung einer Datei gleichsetzt.

Bislang galt das Ansehen von Streams selbst mit noch nicht veröffentlichten Kino- oder DVD-Material als rechtliche Grauzone. Expterten stritten aber bereits länger, ob ein Stream mit einem Download gleichzusetzen ist, da die entsprechenden Daten bei einem Stream ebenso auf dem heimischen Computer (zwischen)gespeichert werden, wie bei einem herkömmlichen Download.

Welche Auswirkungen das Urteil auf die massenhafte Verbreitung von illegalen Streaming-Plattformen haben wird, ist noch unklar. Da den Betreibern der Seiten meist aber sowieso mehrere Jahre Haftstrafen bevorstehen, kann man nicht davon ausgehen, dass sich die Seiten mit deutschen Inhalten nun zurückziehen werden. Ob man bei den Konsumenten ein besseres Bewusstsein für eine Straftat schaffen kann, bleibt abzuwarten.

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