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Facebook gewinnt erste Auseinandersetzung über Klarnamenzwang

Freitag, 15. Feb. 2013 18:34 - [ar] - Quelle: heise.de

Das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hat in zwei Verfahren den Anträgen von Facebook stattgegeben.

Schon im Dezember vergangenen Jahres drohte Facebook ein Zwangsgeld wegen dem Klarnamen-Zwang in Deutschland.

Nun konnte das amerikanische Unternehmen den ersten Etappensieg gegen das Unabhängige Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einfahren. Denn laut dem Gericht in Schleswig-Holstein handelt es sich um europäische Datenschutzrechtelinien und das deutsche Datenschutzrecht würde in dem Fall von Facebook keine Anwendung finden, da die Verarbeitung der Daten in einem Mitgliedstaat der europäischen Union, Irland, stattfindet und nicht in Deutschland selbst.

Die deutsche Facebook Germany GmbH wird von dem Mutterkonzern nur für Anzeigeakquisen und Marketing genutzt, nicht aber für die Speicherung der personenbezogenen Daten.

Die ULD kündigte bereits an, dass Urteil anzufechten und bezeichnete das Urteil in einer Mitteilung als
"Freifahrtschein für Facebook".

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